Druckversion
Sonntag, 4.10.2026, 09:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/larbg-frankfurt-urteil-9-sa-592-13-fluggesellschaften-fraport-streik
Fenster schließen
Artikel drucken
10272

Hessisches LArbG zu Schadensersatz nach Streik: Fluggesellschaften und Fraport AG gehen leer aus

05.12.2013

Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss für den Vorfeldstreik im Februar 2012 auf dem Frankfurter Flughafen keinen Schadensersatz leisten. Das Hessische LArbG wies am Donnerstag in zweiter Instanz die Berufungsklagen von Lufthansa, Air Berlin und dem Flughafenbetreiber Fraport zurück. Sie hatten zusammen mehr als 9,5 Millionen Euro von der Spartengewerkschaft verlangt, weil wegen des Arbeitskampfes rund 1.700 Flüge ausgefallen waren.

Anzeige

Die Fluggesellschaften und die Fraport AG hielten den Streik wie auch den angekündigten Unterstützungsstreik unter anderem wegen einer Verletzung der Friedenspflicht für rechtswidrig und sahen hierin ihre Rechte am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Sie machten mit der Klage Mindererlöse infolge von Flugausfällen, Verspätungskosten und Gebührenausfälle sowie anderweitige Beförderungs-, Hotel und Verpflegungskosten geltend.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LArbG) hat die Klagen wie schon die Vorinstanz abgewiesen (Urt. v. 05.12.2013, Az. 9 Sa 592/13). Die Fluggesellschaften seien Drittbetroffene, die selbst nicht unmittelbar bestreikt wurden und deshalb keine Schadensersatzansprüche gegen die zum Streik aufrufende Gewerkschaft geltend machen können.

Die Klage gegen die Fraport AG wurde abgewiesen, weil die Streiks keinen anderen Verlauf genommen hätten und der Schaden kein anderer gewesen wäre, wenn mit dem Streik ausschließlich rechtmäßige Streikziele verfolgt worden wären.

Rechtlich ist vor allem noch unklar, ob nur mittelbar bestreikte Unternehmen von der Gewerkschaft Schadensersatz verlangen können. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache hat das Hessische LArbG daher die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Dort liegen bereits zwei ähnliche Klagen gegen Streikaktionen der Gewerkschaft in Stuttgart und Langen.

dpa/age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Hessisches LArbG zu Schadensersatz nach Streik: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10272 (abgerufen am: 05.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Flugverkehr
    • Schadensersatz
    • Streik
  • Gerichte
    • Hessisches Landesarbeitsgericht
Ein gelber Abschleppwagen transportiert ein grünes Auto an einer städtischen Kreuzung 21.09.2026
Auto

AG München sieht Mitverschulden der Fahrerin:

Stadt lässt Auto absch­leppen, weil der Pan­nen­di­enst nicht kam

Wer sein Auto tagelang auf dem Gehweg stehen lässt, weil der Pannendienst nicht kommt, muss damit rechnen, irgendwann abgeschleppt zu werden. Das Geld dafür kann man nicht vollständig vom säumigen Helfer zurückverlangen, so das AG München.

Artikel lesen
Handy-Display mit verschiedenen Apps, darunter Facebook und Instagram 17.09.2026
Social Media

Finanzfluss gewinnt gegen Social Media-Plattform:

Meta haftet für Fake-Wer­bung auf Face­book

Betreiber von Social-Media-Plattformen können für Scam-Ads verantwortlich gemacht werden. Da Meta die Anzeige von Werbung und Inhalten auf seiner Plattform steuert, kann sich der Konzern nicht auf fehlende Kenntnis berufen.

Artikel lesen
Ein dicker Mann und ein dünner Mann stehen sich gegenüber 14.09.2026
Körperverletzung

AG München zur Oktoberfestschlägerei:

Dicker Mann, der sich auf kleinen Mann setzt, muss Sch­mer­zens­geld zahlen

Um einen Angreifer im Bierzelt zu fixieren, setzte sich der Angegriffene einfach auf ihn. Das war aber erstens nicht nötig und zweitens ein so intensiver Eingriff, dass Schmerzensgeld fällig wird, hat das Amtsgericht München nun entschieden.

Artikel lesen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt von außen 10.09.2026
Diskriminierung

BAG zur Benachteiligung vor 17 Jahren:

Anwalt erhält keine 236.000 Euro als ent­gan­genen Gewinn

Wer nach jahrelanger Anstellung wieder arbeitslos wird, ist im allgemeinen Lebensrisiko. Ein Anwalt bekommt daher keinen Schadensersatz mehr für eine Benachteiligung vor 17 Jahren. Er unterliegt damit vor dem BAG gegen die R+V.

Artikel lesen
Hände unterschreiben Dokumente an einem Schreibtisch 09.09.2026
Diskriminierung

R+V im Streit mit Anwalt wieder vor dem BAG:

Scha­dens­er­satz nach Dis­kri­mi­nie­rung bis zur Rente?

Eine Diskriminierungsklage gewinnen und dann für viele Jahre entgangenen Gewinn fordern? Das macht ein Anwalt aus München. Nun entscheidet das BAG über die zeitliche Grenze von Schadensersatz.

Artikel lesen
Eine Stele mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" vor dem Gebäude des EuGH. 08.09.2026
Vorlagepflicht

EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte:

Wann die Nicht­vor­lage an den EuGH zur Staats­haf­tung führt

Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Loschelder Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­tin oder ei­nen Rechts­an­walt (m/w/d)

Loschelder Rechtsanwälte, Köln

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Voll­ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist Rechts­schutz-Scha­den­re­gu­lie­rung...

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior As­so­cia­tes (m/w/d) | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mün­chen

Logo von DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit oder oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung für den Be­reich...

DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update 2026 Arbeitsförderungsrecht: ALG-Anspruchsentstehung, Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, Ruhen w

05.10.2026

Maßgeschneiderte Vergütungsvereinbarungen im arbeitsrechtlichen Mandat 2026

05.10.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Schnittstelle Arbeits- & Sozialrecht

06.10.2026

Schwerbehindertenarbeitsrecht und Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

06.10.2026

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Fokus

07.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH