Die AfD hat die Wahl in Sachsen-Anhalt klar gewonnen, für eine eigene Mehrheit reicht es aber nicht. Wer nun Mehrheiten finden muss, wie die Wahl des Ministerpräsidenten abläuft – und warum das BSW wichtig werden könnte.
Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent klar gewonnen. Im neuen Landtag hat sie damit 39 der 83 Sitze – drei zu wenig für die absolute Mehrheit. Gleichwohl hat eine Partei die Wahl gewonnen, die in dem Bundesland vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.
Ein Koalitionspartner ist für die AfD bisher nicht in Sicht. Die übrigen Parteien kommen zwar auf insgesamt 44 Mandate. CDU, Linke, SPD, Grüne und BSW müssten diese Stimmen allerdings gemeinsam nutzen, und ein solcher Wille besteht nicht.
Laut vorläufigem Ergebnis hat die AfD mit den erreichten 43,8 Prozent ihren Stimmenanteil gegenüber 2021 (20,8) mehr als verdoppelt. Die CDU fällt von 37,1 auf 17,2 Prozent zurück. Die SPD kommt auf 9,3 Prozent, die Grünen auf 8,9 Prozent und die Linke auf 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 5,3 Prozent zum ersten Mal in den Landtag ein. Die FDP scheitert mit 2,6 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.
Die AfD hat damit 39 Sitze, die CDU 15, SPD, Grüne und Linke jeweils acht, das BSW fünf. Für die absolute Mehrheit sind 42 Stimmen nötig. Die Wahlbeteiligung stieg nach dem vorläufigen Ergebnis von 60,3 Prozent im Jahr 2021 auf 77,8 Prozent.
In Berlin kommen die AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zusammen. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will sich gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten und CDU-Landeschef Sven Schulze äußern. Am Abend tagen in Magdeburg mehrere Landesvorstände.
AfD sucht Unterstützung – BSW kündigt Enthaltung an
Die AfD will nach ihrem Wahlsieg allen im Landtag vertretenen Parteien Gespräche anbieten. Chrupalla forderte insbesondere die CDU auf, Konsequenzen aus ihrem Ergebnis zu ziehen. Siegmund sprach von einem "Regierungsauftrag". Einen Koalitionspartner sehe er derzeit zwar nicht. Er schloss aber nicht aus, dass eine Fraktion oder einzelne Abgeordnete ihre Haltung noch ändern könnten.
Abgeordneten sind rechtlich nicht an Vorgaben ihrer Fraktionen gebunden. Nach Art. 41 Abs. 2 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt (LSAVerf) sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen. Da die Wahl des Ministerpräsidenten zudem geheim stattfindet, sind Abweichlerstimmen weder ausgeschlossen noch später zuzuordnen.
Das BSW hat angekündigt, sich bei einer Kandidatur Siegmunds in einem möglichen dritten Wahlgang zu enthalten. Die fünf Enthaltungen würden dem AfD-Kandidaten helfen, ihn aber noch nicht automatisch ins Amt bringen: Stimmen die übrigen 39 Abgeordneten geschlossen gegen Siegmund oder für einen Gegenkandidaten, käme es bei 39 AfD-Stimmen zu einem Patt. Siegmund bräuchte also mindestens eine weitere Stimme oder wenigstens einen Abgeordneten aus einer der übrigen Fraktionen, der sich enthält oder der Abstimmung fernbleibt.
Zwei Wahlgänge mit absoluter Mehrheit
Wie genau der neue Ministerpräsident gewählt wird, regeln Art. 65 Abs. 1 und 2 LSAVerf. Danach wählt der Landtag den Ministerpräsidenten ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung. Dabei können auch mehrere Kandidaten gegeneinander antreten. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Bei 83 Abgeordneten sind das 42 Stimmen.
Erreicht keiner der Kandidaten diese Schwelle, muss innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang stattfinden. Auch dann bleibt es bei der alten Regel: Es gilt die absolute Mehrheit von 42 Stimmen.
Scheitert auch dieser Versuch, kommt es nicht direkt zu einer dritten Abstimmung über den Ministerpräsidenten. In einem solchen Fall muss der Landtag innerhalb von 14 Tagen darüber entscheiden, ob er seine Wahlperiode vorzeitig beendet. Dafür verlangt Art. 65 Abs. 2 LSAVerf ebenfalls die Mehrheit aller Mitglieder. Die Folge wären Neuwahlen.
Lehnt der Landtag die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ab, wird der dritte Wahlgang angesetzt. Dann sinkt die Hürde: Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Deshalb kann im dritten Anlauf auch ein Kandidat gewinnen, hinter dem nicht die Mehrheit aller 83 Abgeordneten steht.
Keine Frist für die erste Ministerpräsidentenwahl
Wann der erste Wahlgang stattfinden muss, schreibt die Verfassung nicht vor. Die Fristen des Art. 65 LSAVerf beginnen erst zu laufen, wenn die erste Abstimmung gescheitert ist. Bis zur Parlamentsreform 2020 musste der erste Wahlgang noch innerhalb von 14 Tagen nach der konstituierenden Sitzung stattfinden; diese Vorgabe wurde gestrichen. Zähe Sondierungen können sich also über längere Zeit hinziehen.
Üblicherweise setzt der Landtag die Wahl erst nach Abschluss der Gespräche über eine Koalition oder eine andere Form der Zusammenarbeit auf die Tagesordnung. Abgeordnete können aber auch schon vorher beantragen, die Wahl anzusetzen.
Nur für die erste Sitzung des neu gewählten Landtags gibt es eine feste Grenze: Nach Art. 45 Abs. 1 LSAVerf muss sie spätestens am 30. Tag nach der Wahl, also am 6. Oktober 2026, stattfinden. Einberufen wird sie vom amtierenden Landtagspräsidenten. Bis zur Wahl eines neuen Präsidenten führt nach § 59 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt (GO-LT) der sogenannte Alterspräsident den Vorsitz – das ist in Sachsen-Anhalt nicht zwingend der älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete (§ 58 Abs 2 GO-LT). In der Sitzung beschließt der Landtag unter anderem über ebenjene Geschäftsordnung und wählt sein neues Präsidium.
Schulze bleibt zunächst im Amt
Eine regierungslose Übergangszeit gibt dabei nicht. Bis zum Zusammentritt des neuen Landtags bleiben Schulze und seine Minister regulär im Amt. Erst mit der konstituierenden Sitzung enden ihre Ämter gemäß Art. 71 Abs. 1 LSAVerf. Danach ist der bisherige Ministerpräsident nach Art. 71 Abs. 2 LSAVerf verpflichtet, die Geschäfte bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger weiterzuführen. Auf sein Ersuchen gilt das auch für die bisherigen Minister.
Eine feste zeitliche Höchstgrenze enthält die Verfassung dafür nicht. Sollte sich die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten lange hinziehen, könnte die bisherige Regierung also entsprechend lange geschäftsführend die Amtsgeschäfte weiterführen.
Auch eine Minderheitsregierung wäre möglich
Wird ein Ministerpräsident gewählt, ohne dass die ihn tragenden Parteien gemeinsam über mindestens 42 Sitze verfügen, handelt es sich um eine Minderheitsregierung. Verfassungsrechtlich ist das möglich: Art. 65 LSAVerf verlangt eine erfolgreiche Wahl des Ministerpräsidenten, aber keine dauerhaft gesicherte Regierungsmehrheit und auch keinen Koalitionsvertrag. Die Minister ernennt und entlässt anschließend der Ministerpräsident, Art. 65 Abs. 3 LSAVerf. Bei Abstimmungen müsste sich eine Minderheitsregierung jeweils Unterstützung aus anderen Fraktionen suchen.
Mit einem solchen Modell hat Sachsen-Anhalt schon Erfahrung. Von 1994 bis 2002 regierte der inzwischen verstorbene Reinhard Höppner (SPD) als Ministerpräsident ohne eigene Mehrheit.
Rechnerisch könnte derzeit nur ein Zusammenschluss aller fünf übrigen Parteien die AfD ohne fremde Hilfe überstimmen: CDU, Linke, SPD, Grüne und BSW kommen zusammen auf 44 Mandate. Realistisch ist ein solches Bündnis nicht. Die CDU lehnt eine Koalition oder eine vergleichbare Zusammenarbeit mit der Linken ab. Die BSW-Bundesspitze wiederum hat die Wahl Schulzes zum Ministerpräsidenten ausgeschlossen. Auch eine CDU-geführte Minderheitsregierung wäre daher auf Stimmen oder Enthaltungen aus Parteien angewiesen, mit denen die Union nicht koalieren will.
Debatte erreicht die Bundesregierung
Das Ergebnis löst auch in Berlin eine Debatte über den Kurs der Bundesregierung aus. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Alexander Schweitzer verlangte, geplante Reformen wie die Überarbeitung des Rentensystems noch einmal zu prüfen. Staatsminister Philipp Amthor (CDU) warnte dagegen davor, den Reformkurs von Schwarz-Rot nun infrage zu stellen.
Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) wies zugleich Forderungen nach personellen Konsequenzen an der Regierungsspitze zurück. Die Bundesregierung müsse notwendige, wenn auch schwierige Reformen angehen; nun brauche es Stabilität.
CSU-Chef Markus Söder sprach von einem "Epochenbruch" und einem "Denkzettel" für die Bundesregierung. Zugleich warnte er die CDU davor, um jeden Preis mit einer knappen Mehrheit den Ministerpräsidenten stellen zu wollen. Der politische Auftrag liege nach diesem Ergebnis zunächst bei der AfD.
Auch aus den Ländern kamen Forderungen nach einer grundlegenden Aufarbeitung. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mahnte, nach wenigen Wochen nicht wieder zur Tagesordnung überzugehen. Man sollte, so Kretschmer, endlich anfangen, zu schauen, was die Menschen dazu bewegt, so zu wählen. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir und Grünen-Chef Felix Banaszak forderten eine selbstkritische Debatte der übrigen Parteien über den Vertrauensverlust in Politik und staatliche Institutionen.
Wie schnell Sachsen-Anhalt eine neue Regierung bekommt, ist damit offen. Die Uhr beginnt erst zu ticken, wenn der Landtag zur ersten Ministerpräsidentenwahl antritt.
xp/dpa/LTO-Redaktion
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60810 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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