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Immunität aufgehoben: Ermitt­lungen gegen Ramelow und Höcke

04.12.2020

Gebäude des Landtags in Thüringen

Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Oft passiert es nicht, dass ein Ministerpräsident seine Abgeordneten-Immunität verliert. Bei Thüringens Regierungschef Ramelow ist es jetzt der Fall. Aber auch sein politischer Widersacher von der AfD verlor den Schutz gegen Ermittlungen.

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Gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) sowie AfD-Fraktionschef Björn Höcke können staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beginnen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaften in Erfurt und Mühlhausen hob der Justizausschuss des Landtags in Erfurt am Freitag die Immunität der beiden Abgeordneten auf. Die Entscheidung sei in beiden Fällen einstimmig gefallen, hieß es von Parlamentariern mehrerer Fraktionen. Der Ausschuss tagte hinter verschlossenen Türen. Bei Ramelow geht es um den Vorwurf der Beleidigung eines AfD-Abgeordneten, bei Höcke um den Vorwurf der Volksverhetzung und Verleumdung.

Ramelow hatte die Ausschussmitglieder gebeten, dem Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt stattzugeben, damit die Vorwürfe gegen ihn geprüft werden könnten. In einem Schreiben an den Landtag erklärte der Regierungschef, er möchte "nicht als außerhalb des Gesetzes stehend angesehen werden". Zudem geht daraus hervor, dass er sich vom ehemaligen Bundestagsfraktionschef der Linken, Rechtsanwalt Gregor Gysi, juristisch vertreten lasse.

Ramelow soll AfD-Politiker beleidigt haben

Grund für die Ermittlungen ist ein Vorfall im Landtag im Juli, als Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger gezeigt hatte. Außerdem nannte er Möller in einer Debatte über den künftigen Umgang mit NSU-Akten einen "widerlichen Drecksack". Möller erstattete daraufhin Anzeige gegen den Ministerpräsidenten. In seinem Schreiben an den Landtag nennt Ramelow den Vorfall inakzeptable und spricht von einer "nicht angemessenen Geste inklusive Zwischenruf".

Bei AfD-Rechtsaußen Höcke liegen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zwei Anzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung sowie wegen Verleumdung vor. Es soll laut Staatsanwaltschaft unter anderem um eine Äußerung von Höcke in den sozialen Medien gehen, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete gerichtet haben soll.

Höcke soll laut Staatsanwaltschaft ein Bild von Rackete gepostet haben mit der Zeile: "Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert". Er könnte damit eine bestimmte Menschengruppe - Flüchtlinge - pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben, so der Verdacht. Bei der zweiten Anzeige gehe es darum, dass der AfD-Politiker eine Frau in einem Facebook-Post als Ex-Terroristin bezeichnet haben soll, die Fremden dabei helfe, den deutschen Sozialstaat zu plündern.

Der Bundesverfassungsschutz hatte Höcke im März als rechtsextremistische Führungspersönlichkeit eingestuft.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Immunität aufgehoben: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43648 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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