Das Landratsamt München hat Philipp Morris verboten, die aktuelle "Maybe"-Werbekampagne für die Marke Marlboro fortzusetzen, da sie gezielt Jugendliche und Heranwachsende anspreche. Das Münchener Verbot gilt bundesweit.
Das Landratsamt beruft sich dabei auf das Werbeverbot in § 22 Abs. 2 Nr. 1b des Vorläufigen Tabakgesetzes. Danach ist Tabakwerbung unzulässig, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen. Diese Voraussetzungen seien bei der "Maybe-Kampagne" erfüllt.
Die Werbung suggeriere, dass das Rauchen von Marlboro-Zigaretten Zauderer ("Maybe") in Macher ("Be") verwandle. Dies spreche Heranwachsende und Jugendliche als Zielgruppe in besonderem Maße an.
Bereits zuvor hatten Wissenschaftler der Universität Hamburg und das Deutsche Krebsforschungszentrum gefordert, gegen die Werbekampagne vorzugehen, da sie rechtswidrig sei. Im letzten Jahr hatte Philip Morris die betroffene "Maybe"-Außenwerbung zunächst freiwillig ausgesetzt.
Das Verbot gilt bundesweit und umfasst jegliche Werbung in Form von Plakaten, Flyern, Kinowerbung und Sonderwerbeformen. Der Konzern prüft rechtliche Schritte gegen den Bescheid des Landratsamtes. Laut Pressesprecherin Claudia Oeking entbehre er "rechtlich und tatsächlich jeder Grundlage".
Die Zuständigkeit des Landratsamtes München ergibt sich aus dem Firmensitz der Philipp Morris GmbH: Diese hat ihren Hauptsitz im Münchener Landkreis Gräfelfing.
age/LTO-Redaktion
Umstrittene Zigarettenwerbung: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9780 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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