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180 Nebenkläger und die Frage nach dem Hintergrund: Pro­zess um Mag­de­burger Weih­nachts­markt beginnt

10.11.2025

Menschen stehen vor der Johanniskirche an dem ein Gedenkort eingerichtet wurde und an dem vor dem Portal Blumen und Kerzen niedergelegt wurden.

Menschen stehen vor der Johanniskirche in Magdeburg an dem ein Gedenkort eingerichtet wurde und an dem vor dem Portal Blumen und Kerzen niedergelegt wurden. Foto: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

In Magdeburg beginnt das Verfahren gegen Taleb al-Abdulmohsen. Der Vorwurf: Mord in sechs und versuchter Mord in 338 Fällen. Für den Mammutprozess ist eigens ein neues Gebäude errichtet worden. Im Zentrum steht die Frage nach dem Tatmotiv.

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Fast elf Monate nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kommt der 51 Jahre alte Todesfahrer vor Gericht. Die Anklage wirft Taleb al-Abdulmohsen unter anderem Mord an sechs Menschen und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Rund 180 Betroffene und Hinterbliebene treten als Nebenkläger auf, vertreten durch etwa 40 Anwälte. Es ist eines der größten Verfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Am 20. Dezember 2024 fährt der damals 50 Jahre alte Taleb al-Abdulmohsen mit einem 340 PS starken Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Seine Fahrt dauert laut Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eine Minute und vier Sekunden. Mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde ist er zwischen Marktbuden unterwegs, Tempo 27 wurde als Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt.

Der Täter konnte zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre auf den Weihnachtsmarkt gelangen. Die fehlerhaft positionierten Betonblöcke und die ungesicherten Lücken spielen später in der Aufarbeitung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine wichtige Rolle. Gleich nach der Tat wird al-Abdulmohsen festgenommen und kommt in U-Haft. Gutachten zeigen später, dass er nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand.

Keine Entschuldigung, keine Reue

Aus einer "vermeintlich persönlichen Frustration" heraus sei es dem Beschuldigten darum gegangen, eine "möglichst große Menge von Personen" zu erfassen. Dafür sei er in Schlangenlinien gefahren, um möglichst viele Personen zu treffen, um so die "von ihm gewünschte Aufmerksamkeit zu erlangen", sagte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher, der mit einem Kollegen die Anklage vertrat. Die Verlesung der Anschuldigen dauert am Montag etwa zwei Stunden. Anschließend kündigte al-Abdulmohsen an, sich zu den Vorwürfen einzulassen. Dies werde "stundenlang, vielleicht auch tagelang" dauern, sagte der 51-Jährige. 

Zur Tat sagte al-Abdulmohsen so gut wie nichts, sondern zu vermeintlichen Verfehlungen der Polizei und zu Frauen in Saudi-Arabien. Auch über die Medien zog er her. Er hielt seinen Laptop hoch, wo "Sept. 2026" zu lesen ist, ein Hinweis auf die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. 

Zwischendurch gab er zu: "Ich bin derjenige, der das Auto gefahren hat." Weitere konkrete Angaben machte er zunächst nicht. Keine Entschuldigung, kein Zeichen der Reue zu der Tat. Mehrfach versuchte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg die ausschweifenden Ausführungen des Angeklagten und auch politische Äußerungen zu bremsen. 

Land mietet neugebaute Halle an

Bei dem Anschlag waren sechs Menschen getötet worden: fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren sowie ein neunjähriger Junge. Zudem werden mehr als 300 Menschen verletzt oder traumatisiert. Sie kommen nicht nur aus Sachsen-Anhalt. Unter den Betroffenen des Anschlags sind nach Angaben des Bundesopferbeauftragten Menschen aus fast allen Bundesländern. Einige kommen auch aus dem Ausland wie etwa Spanien, USA und Großbritannien. 

Die Opfer und Hinterbliebenen haben das Recht, als Nebenkläger am Prozess teilzuhaben. So können sie etwa Fragen stellen und am Ende auch einen Strafantrag stellen. Die Nebenkläger können zu den Verhandlungstagen kommen, sie müssen es aber nicht. Damit alle Betroffenen teilnehmen können, wurde eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichtet. Der Verhandlungssaal ist 65 Meter lang und 30 Meter breit. Er bietet Platz für etwa 450 Nebenkläger und Nebenklagevertreter und hat 200 Plätze für Zuschauer und Medienvertreter. Das Land Sachsen-Anhalt mietet das Gebäude für die Prozessdauer und rechnet mit Kosten im mittleren einstelligen Millionenbereich.

Das Landgericht (LG) Magdeburg hat bis zum 12. März 2026 zunächst knapp 50 Verhandlungstage angesetzt. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg verhandelt zwei bis drei Tage pro Woche, mit einer Pause um den Jahreswechsel. Weitere Termine sind möglich. Am Montag begann der Prozess gleich mit einer Unterbrechung, wegen zwei Anträge der Verteidigung. Al-Abdulmohsens Anwalt Thomas Rutkowski kritisierte, dass sein Mandant während des Prozesses aus Sicherheitsgründen in einer Glasbox sitzen muss. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg betonte jedoch, der Platz sei wichtig zum Schutz des Angeklagten: Er solle so vor möglichen Racheakten geschützt werden.

Rechtsterrorismus oder unpolitische Frusttat?

Zwischenzeitlich stand noch infrage, ob tatsächlich das Landgericht zuständig sein würde. Nach Prüfung der Anklage gab es die Akten dem Generalbundesanwalt zur erneuten Prüfung zurück, ob es sich nicht doch um eine Staatsschutzssache handele. Die Bundesanwaltschaft verneint das; sie geht davon aus, dass der Beschuldigte "aus persönlicher Frustration" gehandelt hat. Das Gericht hat Zweifel an dieser Einschätzung. Anfang Oktober lehnte der Generalbundesanwalt die Übernahme jedoch erneut ab. Er bleibt bei seiner Auffassung, dass die Tat nicht aus politischen oder ideologischen Motiven, sondern aus Frust begangen wurde. Damit beginnt der Prozess nun vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts und nicht vor einem für Staatsschutzsachen nach § 120 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz zuständigen Senat des Oberlandesgerichtsgerichts.

Taleb al-Abdulmohsen stammt aus Saudi-Arabien. Vor der Todesfahrt war er im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als Arzt tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern auf drei Stationen. Anfang Februar war bekanntgeworden, dass sich ein Kollege ein paar Monate vor dem Anschlag Sorgen um die Verfassung von al-Abdulmohsen machte und diese Hinweise auch an Vorgesetzte weitergab. Auch mehrere Sicherheitsbehörden befassten sich immer wieder mit dem Angeklagten. 

Er war aber als Gegner von Islamisten letztlich durch alle Raster gefallen. Ein Gutachten vom Untersuchungsausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebenes Gutachten kam laut einem Bericht der Welt zu dem Schluss, dass al-Abdulmohsens Weltbild von der rechten Verschwörungserzählung geprägt sei, dass "westliche Regierungen" eine "Islamisierung Europas" vorantrieben. Zudem sei er in der rechtsextremen Szene gut vernetzt gewesen. Die Tat passe daher sehr wohl in Muster terroristischer Einzeltäter.

Nach Deutschland war al-Abdulmohsen im Jahr 2006 gekommen, um hier die Facharztausbildung zu absolvieren. Nach seiner Ausbildung beantragte er im Februar 2016 Asyl und erhielt im Juli desselben Jahres Asyl als politisch Verfolgter.

dpa/mk/LTO-Redaktion

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am Tag der Veröffentlichung mehrfach aktualisiert; letzte Änderung: 18:45 Uhr (mk).

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180 Nebenkläger und die Frage nach dem Hintergrund: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58572 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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