Ein so schwerer Hirnschaden, dass ihm ein auch nur annähernd normales Leben verwehrt bleibe: Das LG Limburg hat einem Jungen wegen besonders fataler Falschbehandlung im Krankenhaus ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen.
Nach einem folgenschweren Vorfall in einem Krankenhaus hat das Landgericht Limburg (LG) einem Kind insgesamt eine Million Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das teilte das Gericht am Montag mit (Urt. v. 28.06.2021). Die 1. Zivilkammer sah es demnach als erwiesen an, dass der damals ein Jahr alte Junge bei der Gabe eines Antibiotikums derart geweint und geschrien hatte, dass er sich an einem zuvor gegessenen Stück Apfel verschluckte. In der Folge habe er bei dem Vorfall im Jahr 2011 schwerste Hirnschäden erlitten.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes orientierte sich die Kammer der Mitteilung zufolge an den fatalen Konsequenzen: Der Junge werde nie "ein auch nur näherungsweise normales Leben" führen. Gefordert hatte dieser ein Schmerzensgeld von mindestens 500.000 Euro. Zur Zahlung der Summe nebst Zinsen verurteilt wurden laut Gericht das betreffende Krankenhaus im Kreis Limburg-Weilburg, eine Krankenschwester sowie eine Belegärztin.
Selbst Essen und Schlafen mit Angstzuständen verbunden
Der Fall hatte sich im Dezember 2011 ereignet. Das Kind sei damals wegen eines Infekts in die Klinik gekommen, wie das Gericht mitteilte. Über einen Portzugang habe der damals Einjährige die Arznei bekommen sollen. Die Krankenschwester habe gewusst, dass das Kind kurz zuvor gegessen hatte, befand das Gericht. Genau darauf stützte es sein Urteil: Die Schwester hätte damit rechnen müssen, dass sich der Junge über die Medikamentengabe aufregen würde und daher damit länger warten müssen, um ein mögliches Verschlucken von Speiseresten zu verhindern. Die später eingeleiteten Rettungsmaßnahmen seien zudem "fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen."
Das Gericht in Hessen listete die schweren Folgen für den Jungen und seine Familie auf: Er könne nicht sprechen und laufen. Eine normale Kindheit sei ihm weitgehend verwehrt geblieben. "Spielen mit seinen Eltern, Geschwistern oder anderen Kindern, der Besuch eines Kindergartens oder einer normalen Schule, der Aufbau von regulären Sozialbeziehungen zu Gleichaltrigen sind ihm verwehrt." Rund um die Uhr sei er auf fremde Hilfe angewiesen. Außerdem könne der Junge seine Gefühle und Gedanken nur eingeschränkt äußern und selbst Essen und Schlafen seien für ihn infolge von Epilepsie und Schluckbeschwerden mit Angstzuständen verbunden.
Das Gericht entschied zudem, dass dem Jungen "sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm infolge einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden", zu ersetzen seien.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ast/dpa/LTO-Redaktion
LG Limburg bejaht Schmerzensgeld: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45325 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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