Gegen Geld hat er Ermittlungsinformationen und eine bevorstehende Razzia an Drogenkriminelle verraten: Der Staatsanwalt G. muss dafür ins Gefängnis. Wegen des plötzlichen Geständnisses im Januar kam es zu diesem Deal. Viele Fragen bleiben jedoch.
Am Ende hat sich das Landgericht (LG) Hannover für eine schwere Strafe gegen den Staatsanwalt Yashar G. entschieden, die im Rahmen des "Deals" möglich war. G. muss für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Die Große Strafkammer verurteilte den 40-jährigen G. nach einem langen Prozess wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses. Der Jurist hatte als Staatsanwalt in Hannover, spezialisiert auf die Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität, Informationen aus Ermittlungsverfahren an die Drogenhändler weitergegeben und eine Razzia verraten. Das Gericht folgte im Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Besonders schwer wog, wie die Vorsitzende Richterin Jana Bader sagte, dass G. die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen in der Bevölkerung in die Justiz erheblich beschädigt habe. Auch habe er durch den Verrat einer bevorstehenden Razzia Anfang März 2021 die beteiligten Beamten in Gefahr gebracht. Dazu konnte die Richterin Bader keine Reue erkennen, wie sie am Freitag in Hannover sagte.
Die Vorsitzende Richterin der 20. Großen Strafkammer Bader hatte G. immer wieder nach dem "Warum" gefragt. Eine Antwort hätte auch der Justiz geholfen, diesen Fall einzuordnen. Spricht der Fall für eine strukturelle Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität? Wohl eher nein. Aber wie schnell über gefährliche Kontakte ein wichtiger Mitarbeiter zum Risiko wird, das zeigt der Fall schon. Ein krasser Einzelfall? Wahrscheinlich ja. Und ein tragischer dazu. Bis zum Abschluss des Prozesses am Freitag hat G. zu der Motivation für den Verrat geschwiegen. Und so bleiben in diesem spektakulären Fall trotz Geständnis und Urteil viele Fragen offen. Die Details zu dem Fall, lesen Sie hier.
Am Ende ebnet die Verständigung, der sogenannte "Deal", den Weg zum Urteil. Und das obwohl auch die Vorsitzende Richterin am Freitag betonte, dass die Kammer auch ohne das Geständnis von G. durch die übrigen Beweismittel zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre.
Eine überraschende Wendung
Erst im Januar hatte der verurteilte Staatsanwalt in dem stockenden Verfahren und nach einem Verständigungsvorschlag der Strafkammer den Großteil der ihm vorgeworfenen Taten gestanden. Die Wendung kam überraschend, denn bis dahin hatte der Jurist die Vorwürfe stets bestritten.
Bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal am Freitag in Hannover zeigte G. keine Regung, im vollbesetzten Saal ist es so still, dass man das Klicken der Handschellen hören kann. Am Mittwoch hatte er in letzten Worten im Prozess die Verantwortung übernommen und sich reumütig gezeigt.
Neben der Gefängnisstrafe wird die Justiz 45.000 Euro einziehen, es sind die Beträge die G. für die gestandenen Taten des Verrats erhalten haben soll. G. und seine Verteidiger hatten bis zuletzt argumentiert, der Staatsanwalt habe nur 2.500 Euro erhalten. Davon zeigte sich das Gericht nicht überzeugt, entschlüsselte Chatnachrichten wiesen auf Zahlungen von 5.000 Euro hin.
Ein wegen Beihilfe zur Bestechung angeklagter 42 Jahre alter Boxtrainer wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Auch er hatte gestanden.
Deal: Staatsanwalt gesteht neun von 14 Taten
G. räumte neun der 14 Taten aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück umfassend ein. Im Gegenzug wurden weitere Anklagepunkte ‒ unter anderem Strafvereitelung im Amt ‒ auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.
Dabei handelt es sich um einen sogenannten Deal im Strafprozess. Bei so einer Verständigung einigen sich die Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel (wie in G.s Fall), dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereiterklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. In G.s Fall stellte das Gericht eine Haftstrafe zwischen acht Jahren und zwei Monaten sowie acht Jahren und neun Monaten in Aussicht. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Der Justiz kann das viel Zeit sparen.
Die Anklagebehörde hatte acht Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Der Mann habe dem Vertrauen in den Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer.
Mehrere Tausend Euro pro Information kassiert
Dem Staatsanwalt wurde vorgeworfen, zwischen Juni 2020 und März 2021 gegen Geld Interna aus Ermittlungsverfahren preisgegeben und eine internationale Drogenbande vor einer Razzia gewarnt zu haben.
Hinweise auf ein Leck in den Behörden gab es schon früh. Bereits 2022 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatsanwalt eingeleitet, seine Wohnung und seine Diensträume wurden durchsucht. Dieses Verfahren wurde im Oktober 2023 eingestellt, weil sich der Verdacht zunächst nicht erhärtete. Im Juni 2024 wurde das Verfahren wiederaufgenommen, im April 2025 begann der Prozess.
Der Anklagevertreter betonte, keine der verhandelten Taten betreffe die Einfuhr von 16 Tonnen Kokain, keine der weitergegebenen Informationen habe sich um den Rekordfund gedreht. Im Februar 2021 waren 16 Tonnen Kokain im Hamburger Hafen entdeckt worden – ein Fund mit einem Marktwert von rund 448 Millionen Euro. Allerdings hatte G. Informationen verraten, die Drogenbosse in Hannover zugute kamen, die den Transport des 16-Tonnen-Geschäfts übernehmen sollten.
Gegen das Urteil ist - Deal hin oder her - theoretisch möglich, Rechtsmittel einzulegen. Erst nach Ablauf der Wochenfrist wird das Urteil rechtskräftig.
Die Vorsitzende Richterin Bader betonte am Freitag auch, dass es sich um ein Strafverfahren und nicht um eine politische Untersuchung gehandelt habe. Die CDU in Niedersachsen hat angekündigt, im April einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu wollen, der die Vorgänge und Verantwortlichkeiten aufklären soll.
Anm. d. Red.: Beitrag in der Version vom 06.05.2026, 17:55 Uhr, angepasst wurde die Eingangspassage zur Schwere der Strafe gemessen an der noch möglichen Straferwartung beim erzielten "Deal".
Mit Material der dpa
Nach Deal im Maulwurf-Korruptions-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59567 (abgerufen am: 15.05.2026 )
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