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Abfällige Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens: Rechts­ex­t­re­mist beruft sich auf Kunst­f­rei­heit

27.09.2022

Sven Liebich bei einer Demonstration, Juni 2021.

Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und von diesem namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Heiko Rebsch

Im Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich, berief dieser sich bei seinen abfälligen Äußerungen über Politiker auf die Meinungsfreiheit. Das AG Halle hatte Liebich zuvor wegen Volksverhetzung und Verleumdung verurteilt.

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Vor dem Landgericht (LG) Halle startete am Dienstag der Berufungsprozess im Fall des Rechtsextremisten Sven Liebich. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklage Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens (§ 188 StGB a.F.), üble Nachrede, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vor. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich deshalb vor etwa zwei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 14.09.2020, Az. 304 Ds 424 Js 14199/18). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Liebich Politiker verleumdet, politische Gegner beleidigt und sich mit im Internet vertriebenen Aufklebern der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Dagegen legte Liebich Berufung ein (Az. 18 Ns 2/22).

Nun berief sich der Rechtsextremist bei seinen abfälligen Äußerungen über bekannte Politiker auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Er sehe sich als Künstler, sagte der 52-Jährige am Dienstag in einem Berufungsprozess am Landgericht Halle. Die Vorwürfe seien größtenteils haltlos und er sei unschuldig. Aussagen von ihm oder von ihm gefertigte Darstellungen auf Aufklebern seien Überspitzungen und satirische Interpretationen. Ziel seiner abfälligen Äußerungen soll unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) gewesen sein.

"Als Betroffene braucht man einen langen Atem"

Liebich hatte 2016 u.a. ein Falschzitat der Politikerin Renate Künast auf seinem Blog und bei Facebook verbreitet. Er hatte behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies habe sie jedoch nie gesagt, so die Staatsanwaltschaft. Da Liebich die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat. Tatsächlich habe er eine Aussage Künasts aus einem Zeitungstext so interpretiert, sagte Liebich am Dienstag. Diese Interpretation sei aus seiner Sicht auch nicht abwegig. Künast tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.

"Dieser Prozess zieht sich nun schon seit über fünf Jahren hin. Als Betroffene braucht man einen sehr langen Atem, bis die Täter:innen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Hatespeech im Netz von allen Strafverfolgungsbehörden als das verstanden wird, was es ist: eine gezielte und systematische Bedrohung unserer Demokratie. Gut, dass dieses Verfahren nun weiter geht. Es wird hoffentlich zeigen, dass Staat und Rechtsprechung die Grundlagen unserer Gesellschaft schützen und nicht wegsehen.", sagt die Nebenklägerin Renate Künast, die von der gemeinnützigen Organisation HateAid im Gerichtsverfahren unterstützt wird.

Liebich hatte Schulz-Zitat "nicht richtig in Erinnerung"

Auch den ehemaligen SPD-Chef Martin Schulz soll Liebich falsch zitiert haben. Auf seinem Blog behauptete er, Schulz habe für Anhänger der AfD "Umerziehungslager nach dem Muster der DDR" gefordert. Schulz hatte einen solchen Satz laut Staatsanwaltschaft nicht gesagt. Er habe das Schulz-Zitat nicht mehr "richtig in Erinnerung" gehabt, sagte Liebich am Dienstag. Außerdem habe es in der DDR keine Umerziehungslager gegeben, sodass er lediglich etwas hinzugefügt habe, was ohnehin nie existierte, so der Rechtsextremist.

Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und von diesem namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen seiner regelmäßigen Demonstrationen in Halle und zahlreichen zumindest grenzwertigen Veröffentlichungen. So verkauft er unter anderem Kleidung mit einem "Judenstern" und der Aufschrift "ungeimpft" - eine Darstellung, die
der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Max Privorozki, als Relativierung des Holocausts bezeichnet hatte.

Nach Angaben des Landgerichts Halle wird es zunächst weitere Fortsetzungstermine geben. Laut LTO-Informationen ist die Urteilsverkündung für den 11.Oktober vorgesehen.

ku/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Abfällige Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49748 (abgerufen am: 12.01.2026 )

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