Druckversion
Freitag, 10.04.2026, 18:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/landgericht-halle-sven-liebich-rechtsextremismus-aeuerungen-berufungsprozess-kuenast-meinungsfreiheit-kunstfreiheit
Fenster schließen
Artikel drucken
49748

Abfällige Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens: Rechts­ex­t­re­mist beruft sich auf Kunst­f­rei­heit

27.09.2022

Sven Liebich bei einer Demonstration, Juni 2021.

Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und von diesem namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Heiko Rebsch

Im Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich, berief dieser sich bei seinen abfälligen Äußerungen über Politiker auf die Meinungsfreiheit. Das AG Halle hatte Liebich zuvor wegen Volksverhetzung und Verleumdung verurteilt.

Anzeige

Vor dem Landgericht (LG) Halle startete am Dienstag der Berufungsprozess im Fall des Rechtsextremisten Sven Liebich. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklage Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens (§ 188 StGB a.F.), üble Nachrede, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vor. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich deshalb vor etwa zwei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 14.09.2020, Az. 304 Ds 424 Js 14199/18). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Liebich Politiker verleumdet, politische Gegner beleidigt und sich mit im Internet vertriebenen Aufklebern der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Dagegen legte Liebich Berufung ein (Az. 18 Ns 2/22).

Nun berief sich der Rechtsextremist bei seinen abfälligen Äußerungen über bekannte Politiker auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Er sehe sich als Künstler, sagte der 52-Jährige am Dienstag in einem Berufungsprozess am Landgericht Halle. Die Vorwürfe seien größtenteils haltlos und er sei unschuldig. Aussagen von ihm oder von ihm gefertigte Darstellungen auf Aufklebern seien Überspitzungen und satirische Interpretationen. Ziel seiner abfälligen Äußerungen soll unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) gewesen sein.

"Als Betroffene braucht man einen langen Atem"

Liebich hatte 2016 u.a. ein Falschzitat der Politikerin Renate Künast auf seinem Blog und bei Facebook verbreitet. Er hatte behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies habe sie jedoch nie gesagt, so die Staatsanwaltschaft. Da Liebich die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat. Tatsächlich habe er eine Aussage Künasts aus einem Zeitungstext so interpretiert, sagte Liebich am Dienstag. Diese Interpretation sei aus seiner Sicht auch nicht abwegig. Künast tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.

"Dieser Prozess zieht sich nun schon seit über fünf Jahren hin. Als Betroffene braucht man einen sehr langen Atem, bis die Täter:innen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Hatespeech im Netz von allen Strafverfolgungsbehörden als das verstanden wird, was es ist: eine gezielte und systematische Bedrohung unserer Demokratie. Gut, dass dieses Verfahren nun weiter geht. Es wird hoffentlich zeigen, dass Staat und Rechtsprechung die Grundlagen unserer Gesellschaft schützen und nicht wegsehen.", sagt die Nebenklägerin Renate Künast, die von der gemeinnützigen Organisation HateAid im Gerichtsverfahren unterstützt wird.

Liebich hatte Schulz-Zitat "nicht richtig in Erinnerung"

Auch den ehemaligen SPD-Chef Martin Schulz soll Liebich falsch zitiert haben. Auf seinem Blog behauptete er, Schulz habe für Anhänger der AfD "Umerziehungslager nach dem Muster der DDR" gefordert. Schulz hatte einen solchen Satz laut Staatsanwaltschaft nicht gesagt. Er habe das Schulz-Zitat nicht mehr "richtig in Erinnerung" gehabt, sagte Liebich am Dienstag. Außerdem habe es in der DDR keine Umerziehungslager gegeben, sodass er lediglich etwas hinzugefügt habe, was ohnehin nie existierte, so der Rechtsextremist.

Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und von diesem namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen seiner regelmäßigen Demonstrationen in Halle und zahlreichen zumindest grenzwertigen Veröffentlichungen. So verkauft er unter anderem Kleidung mit einem "Judenstern" und der Aufschrift "ungeimpft" - eine Darstellung, die
der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Max Privorozki, als Relativierung des Holocausts bezeichnet hatte.

Nach Angaben des Landgerichts Halle wird es zunächst weitere Fortsetzungstermine geben. Laut LTO-Informationen ist die Urteilsverkündung für den 11.Oktober vorgesehen.

ku/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Abfällige Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49748 (abgerufen am: 10.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Beleidigung
    • Politiker
    • Rechtsextremismus
  • Gerichte
    • Landgericht Halle
Marla-Svenja Liebich sitzt mit Schminkutensilien in einem Saal des Landgerichts Halle, Juli 2025 10.04.2026
Strafvollzug

Staatsanwaltschaft Halle äußert sich:

Wie geht es nach der Fest­nahme mit Marla-Svenja Lie­bich weiter?

Nachdem Marla-Svenja Liebich am Donnerstag festgenommen wurde, stellt sich wie vor seiner Flucht die Frage: Wird er seine Haftstrafe im Frauen- oder Männergefängnis verbüßen? Die Staatsanwaltschaft Halle teilt LTO das weitere Prozedere mit.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich 09.04.2026
Strafvollzug

Nach acht Monaten Fahndung:

Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Artikel lesen
Demonstration der Allianz gegen Rechtsextremismus am 25.10.2025 in Nürnberg 27.03.2026
Neutralitätsgebot

BVerwG zur Klage der AfD:

Nürn­berg darf vor­erst in Allianz gegen Rechts­ex­t­re­mismus bleiben

Verletzt die Stadt Nürnberg mit ihrem Engagement in der Allianz gegen Rechtsextremismus die Neutralitätspflicht? Vorerst darf die Stadt Mitglied bleiben, die Sache geht aber zurück an den Verwaltungsgerichtshof, berichtet Jakob Becker.

Artikel lesen
Herbert Wehner (SPD) am Redepult 22.03.2026
Beleidigung

Verbalinjurien in der Rechtsgeschichte:

Schöner Schimpfen, wenn man schon (selber) arbeiten muss

Ohne erkennbar tieferen Sinn wurde der 22. März in den USA zum "Tag des Faulenzens" erklärt. In Deutschland darf derlei ohnehin nie populär werden. Gedenken wir lieber der vielen Möglichkeiten, über fehlende Arbeitsfreude zu schimpfen.

Artikel lesen
Justizministerin Stefanie Hubig am Rendnerpult im Bundestag 20.03.2026
Sexualstrafrecht

Bundesjustizministerin zu digitaler Gewalt:

Mit neuen Straf­tat­be­ständen gegen Deep­fakes

Nach den Vorwürfen von Collien Fernandes gegenüber Christian Ulmen meldet sich auch Bundesjustizministerin Hubig (SPD) zu Wort. Strafbarkeitslücken im Fall von "digitaler Gewalt" sollen geschlossen werden. Ein Gesetzentwurf ist fast fertig.

Artikel lesen
Nicolas Sarkozy auf dem Weg zum Gerichtssaal, wo das Berufungsverfahren in der Libyen-Affäre beginnt, Paris, 16.03.2026. 16.03.2026
Sarkozy (Nicolas)

Berufungsprozess in Libyen-Affäre:

Fran­k­reichs Ex-Prä­si­dent Sar­kozy will Haft­strafe kippen

Im Berufungsprozess zur Libyen-Affäre stellt sich Nicolas Sarkozy erneut den schweren Vorwürfen. Das Pariser Gericht rollt den Fall um mutmaßliche illegale Wahlkampfgelder neu auf – für den Ex-Präsidenten geht es um fünf Jahre Haft.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Som­mer­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2026

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt, Ham­burg oder...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Transport- und Speditionsrecht im Fernstudium/ online

10.04.2026

Legalthon 2026

18.04.2026, Frankfurt am Main

Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH