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LG Chemnitz zu Einbruch im Leipziger Zoo: Jugend­strafe für Affen-Ent­führer

von Tamara Wendrich, LL.M.

24.04.2025

Ein Affe sitzt auf einem Ast, umgeben von grünen Pflanzen, und scheint aufmerksam in die Umgebung zu schauen.

Eine entführte Bartaffendame musste vier Tage in einer Garagenanlage verbringen. Die Täter nun dreieinhalb Jahre hinter Gittern. Foto: picture alliance / imageBROKER | Jürgen & Christine Sohns

Wie im Film: Zwei Männer brechen in einen Zoo ein und entführen einen Affen. Vier Tage später wird das Tier im Park gefunden. Jetzt wurden sie vom Landgericht Chemnitz zu mehreren Jahren Jugendstrafe verurteilt. 

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Das Osterfest 2024 konnte im Leipziger Zoo nicht gefeiert werden. In der Nacht auf Ostersonntag waren zwei junge Männer eingebrochen und hatten einen Affen entführt. Dafür kletterten die beiden filmreif durch ein Loch im Zaun und überquerten den Wassergraben des Affengeheges mit Hilfe einer Leiter. Dort angelangt fingen sie die Bartaffendame Ruma ein und machten sich mit ihr aus dem Staub. Nun hat das Landgericht Chemnitz die Männer zu Jugendstrafen von jeweils dreieinhalb Jahren verurteilt (Az.: 2 KLs 863 Js 18997/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Jugendkammer war zuständig, weil die später Verurteilten zum Tatzeitpunkt 18 und 19 Jahre alt waren. Ein weiterer Angeklagter (20 Jahre) wurde vom Vorwurf des Affendiebstahls freigesprochen. Jedoch wurden alle drei auch wegen weiterer Taten wie Tankstellenüberfälle, Einbrüche in Geschäfte und Autodiebstähle verurteilt. Auch der dritte Mann im Bunde erhielt eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren.

Anklage war zunächst beim Amtsgericht Chemnitz erhoben worden. Das Amtsgericht hatte jedoch an das Landgericht verwiesen.

Affe im Park entdeckt

Die Ermittlungsbehörden kamen den Tätern erst vier Monate nach dem Einbruch auf die Schliche. Da war das Affenweibchen (damals schon 15 Jahre alt) schon wieder wohlbehalten im Zoo. Nach dem Einbruch hatten die Männer Ruma vier Tage lang in einer Garagenanlage untergebracht, sie dann aber in einem Park in Leipzig ausgesetzt. Dort wurde sie von einem Jogger entdeckt und konnte in den Zoo zurückgebracht werden. Bis zu seiner Verurteilung befand sich das Trio in Untersuchungshaft.

tw/LTO-Redaktion

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LG Chemnitz zu Einbruch im Leipziger Zoo: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57061 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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