LG Bonn weist 500 Millionen schwere Masken-Klage ab: Spahns "große Inter­es­sen­be­kun­dung" führte nicht zum Ver­trags­schluss

22.07.2026

Fast 500 Millionen Euro forderte ein Hamburger Textilhändler, weil ein vermeintlich fest vereinbarter Maskendeal platzte. Das LG Bonn sah in der E-Mail-Korrespondenz mit Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn aber keinen Kaufvertrag.

Im Streit um rund eine halbe Milliarde Euro wegen Corona-Maskenlieferungen hat der Hamburger Textilhändler "Pure Fashion Agency" eine Niederlage einstecken müssen. Der frühere Profifußballer und Junioren-Nationalspieler Matthias Thimm betreibt das Unternehmen, das u.a. mit Restposten handelt. In der Corona-Zeit kamen auch entsprechende Utensilien wie FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe und Kittel hinzu, die er aus der Türkei und anderen Staaten beschaffte.

Hat auch der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020 Masken und weitere Schutzausrüstung für mehr als 287 Millionen Euro bestellt? Davon ging der heute 57-jährige Thimm aus. Mit Verzugszinsen forderte er insgesamt etwa 469 Millionen Euro. Das Landgericht (LG) Bonn sah in der Mail-Korrespondenz zwischen Spahn und Thimm jedoch keinen Vertragsschluss und wies die Klage ab (Urt. v. 22.07.2026, Az. 1 O 213/25). 

"Die Klage ist in der Sache nicht begründet, es gibt keinen Anspruch der Klägerin auf Zahlung", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bellin zur Begründung. Die vom Kläger geforderte Zeugenvernehmung von Spahn lehnte der Richter ab.

"Interessantes Beispiel für die Lehrbücher"

Am 8. März 2020 hatte Spahn überraschend beim Textilhändler angerufen. Danach schrieben sich Timm und Spahn Mails, die in dem Gerichtsverfahren aktenkundig wurden und der dpa vorliegen. Er wolle das "heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen", schrieb Spahn etwa am 9. März 2020. Und später: "Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)."

Kernpunkt des Falles war, ob dadurch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder nicht – ein Klassiker aus Erstsemester-Vorlesungen im Jurastudium. Der Sachverhalt sei ein interessantes Beispiel für die Lehrbücher, unterstrich auch Richter Bellin.

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot und Annahme, so ergibt es sich aus §§ 145 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die entscheidende Frage war: Hat Jens Spahn in den Mails zum Ausdruck gebracht, dass er die Corona-Schutzausrüstung zum Preis von 287 Millionen Euro kaufen will?

Gericht: Ansprüche jedenfalls verjährt

Das LG Bonn verneinte das. Mit Blick auf die E-Mails von Spahn sagte Richter Bellin: "Das ist kein Vertragsschluss, [...] das ist eine große Interessenbekundung, mehr ist das nicht." Spahn habe nicht erklärt, dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt worden sei, sondern dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt werden solle – dazu sei es aber nicht gekommen. Spahn habe an "seine Leute" verwiesen, und dann sei der Vertragsabschluss eben nicht erfolgt.

Selbst wenn man die Korrespondenz als Vertragsschluss werten würde, so wären die Ansprüche auf Zahlung verjährt, so Bellin. Die damaligen Anwälte des Klägers hatten 2023 zwar einen Mahnbescheid beantragt, um die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB zu hemmen. Diesen hielt das Gericht aber für unzulässig. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Klägeranwalt Dennis Geißler sagte, er werde das schriftliche Urteil prüfen und seinem Mandanten dann empfehlen, ob eine Berufung sinnvoll sei. Die Kosten des Verfahrens trägt laut dem Urteil die Pure Fashion Agency. Sollte das Unternehmen in Berufung gehen, würde der Fall vor dem Kölner Oberlandesgericht landen.

fkr/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

LG Bonn weist 500 Millionen schwere Masken-Klage ab: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60495 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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