LVerfG Sachsen-Anhalt: Reine Brief­wahl ist ver­fas­sungs­gemäß

03.05.2021

Für die Durchführung von Wahlen stellt die Corona-Pandemie ein Problem dar, in Sachsen-Anhalt wurde deshalb das Wahlrecht geändert. Das sieht ermöglicht eine reine Briefwahl - die verfassungsgemäß ist, wie nun das LVerfG entschied.

Eine landesweite reine Briefwahl kann verfassungsgemäß sein. Das entschied das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt (LVerfG) am Montag (Urt. v. 03.05.2021, Az. LVG 5/21). Es bestätigte damit die Bestimmungen zur Änderung des Wahlgesetzes sowie des Kommunalwahlgesetzes.

Das Gesetz in Sachsen-Anhalt zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 2. November 2020 sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Wahlen im Wege einer reinen Briefwahl stattfinden können. Eine Voraussetzung ist, dass ein Fall höherer Gewalt die Durchführung der Wahl in gewohnter Weise verhindert – also beispielsweise eine Situation wie die Corona-Pandemie. Gegen diese Regelung haben 22 Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt – 21 davon Abgeordnete der AfD-Fraktion – einen Normenkontrollantrag gestellt. Sie sahen durch eine reine Briefwahl verfassungsrechtlich geschützte Wahlgrundsätze verletzt, insbesondere die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.

Das LVerfG folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Zwar schränke eine reine Briefwahl die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl ein. Das Gesetz sehe aber enge Voraussetzungen vor, unter denen eine solche Briefwahl nur möglich sei - mämlich dann, wenn die Stimmabgabe in Wahlräumen aufgrund einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Wählerinnen und Wähler unmöglich sei.

Unter diesen Voraussetzungen einer "pandemischen Notlage" sei eine reine Briefwahl trotz der Einschränkung der Wahlgrundsätze ausnahmsweise zulässig. Diese Einschränkung sei nämlich durch die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die verfassungsrechtlichen zeitlichen Vorgaben für "die Erneuerung der demokratischen Legitimation der öffentlichen Gewalt" gerechtfertigt.

In Sachsen-Anhalt steht die nächste Landtagswahl am 6. Juni 2021 an. Eine reine Briefwahl ist jedoch aktuell nicht vorgesehen. Erst Ende vergangener Woche hatte Landeswahlleiterin Christa Dieckmann mitgeteilt, das Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag sei aus aktueller Sicht möglich. Ob die Entscheidung des LVerfG also praktische Auswirkungen haben wird, bleibt abzuwarten.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

LVerfG Sachsen-Anhalt: Reine Briefwahl ist verfassungsgemäß . In: Legal Tribune Online, 03.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44874/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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