Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt wurde nun auch der Landesverband der AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die vertretenen Positionen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es zur Begründung.
Der Verfassungsschutz in Sachsen hat den Landesverband der AfD im Freistaat als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. "An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr", erklärte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), am Freitag in Dresden. Das ermöglicht dem Verfassungsschutz, schärfere nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, etwa Observation oder unter Umsätnden auch das Abhören von Telefonen.
"Wir sind nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozess zu dem Ergebnis gekommen, dass der Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt einzustufen ist. In den vier Jahren der intensiven Prüfung haben wir eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere hoher Funktionäre und Mandatsträger der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad, gesammelt. Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", resümierte Christian.
Sächsische AfD als "monolithischer Block"
"Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren 'Flügel' hervorgegangene sogenannte solidarisch-patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechtsextremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert", betonte der Behördenchef. Die Partei erscheine nach außen wie ein "monolithischer Block".
Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies gelte für die Migrationsdebatte, die Islam- und Muslimfeindlichkeit und nicht zuletzt auch für gängige antisemitische, zumeist verschwörungsideologische Positionen, denen sich der AfD-Landesverband bediene.
Vor allem durch ihre Äußerungen falle die Landespartei hierbei auf. Führende Vertreter würden im öffentlichen Diskurs regelmäßig ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremistischen Szene wie "Der Große Austausch", "Umvolkung" oder die Forderung nach "Remigration" verwenden: "Auch diese Begriffe verbergen ihren rassistischen Kern und ihre Urheberschaft im Nationalsozialismus." Männliche Migranten aus dem arabischen Raum würden mit einer drastischen, angsteinflößenden Wortwahl pauschal öffentlich diffamiert und diskriminiert werden. "Damit schürt der AfD-Landesverband fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung", ergänzte Christian.
AfD kritisiert Verfassungsschutz: "Mutiert zum Regierungsschutz"
Die sächsische AfD hält ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung für wahltaktisch motiviert. "Das Ausspähen und die Ächtung unserer Partei unter Verwendung des Nachrichtendienstes zeigt, wie verzweifelt man in der CDU/SPD/Grünen-Koalition im Jahr vor der Landtagswahl in Sachsen sein muss", erklärte der Landtagsabgeordnete Carsten Hütter am Freitag in Dresden und sprach von einem "Eingeständnis des eigenen Scheiterns".
Fraktions- und Parteichef Jörg Urban zeigte sich nicht überrascht. "Die Hochstufung war absehbar, weil die AfD derzeit stärkste Kraft in den neuen Bundesländern ist. Trotzdem entbehrt die Hochstufung jeder sachlichen Grundlage." Der Verfassungsschutz sei schon längst zum "Regierungsschutz" mutiert. "Und dieser Regierungsschutz verfolgt für jedermann ersichtlich einzig und allein wahltaktische Motive. Damit schadet er der Demokratie."
Im Herbst 2024 soll der sächsische Landtag neu gewählt werden. Bei der Landtagswahl 2019 kam die sächsische AfD auf 27,5 Prozent der Zweitstimmen. In der jüngsten Umfrage erreichte sie wie die CDU 33 Prozent.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
"Es bestehen keine Zweifel mehr": . In: Legal Tribune Online, 08.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53373 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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