Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach aus dem Gefängnis entlassene Sicherungsverwahrte künftig zum Schutz der Allgemeinheit auf eigenen Antrag wieder in den Strafvollzug aufgenommen werden können.
Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) will die freiwillige Rückkehr von entlassenen Straftätern hinter Gitter ermöglichen und so eine Sicherheitslücke bei der Unterbringung ehemaliger Sicherungsverwahrter schließen. Nach der bisherigen Gesetzeslage ist dies nämlich nicht möglich. Allerdings, so Kutschaty, handele es sich dabei um keine Neuinhaftierung, sondern eine Krisenintervention von vorübergehender Dauer zum Schutze der Allgemeinheit.
Nach Angaben des Ministers haben sich bundesweit mehrere ehemalige Sicherungsverwahrte mit dem Wunsch an die Justiz gewandt, erneut in
staatliche Obhut genommen zu werden, da sie in einer Krise ihren Hang zu schweren Straftaten allein nicht mehr bewältigen könnten. Ihnen solle mit dem neuen Gesetz geholfen werden.
In Nordrhein-Westfalen befinden sich derzeit 124 Personen in Sicherungsverwahrung, von denen aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 17.12.2009, Beschwerde-Nr. 19359/04) trotz bestehender Gefährdungsprognose bereits fünf ehemalige Sicherungsverwahrte entlassen wurden.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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Landesregierung Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2921 (abgerufen am: 17.09.2024 )
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