Wenn Polizisten im Dienst sterben, erhalten Hinterbliebene eine Rente und eine einmalige Entschädigung. Die Landesregierung will die entsprechenden Summen erhöhen. Diese liegen bisher deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Hinterbliebene von getöteten Polizisten und schwer geschädigte Beamte werden künftig deutlich besser entschädigt. Das hat das baden-württembergische Finanzministerium auf Anregung der CDU und des Innenministeriums geprüft und entschieden. Demnach passt das Land seine Zahlungen auf das Niveau des Bundes und anderer Länder an.
"Wir werden die Entschädigung neu regeln und verbessern", sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). "Eine höhere Entschädigung macht den Verlust nicht weniger schmerzvoll, ist aber ein wichtiges Signal der Unterstützung." Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist zufrieden: "Wir stehen hinter denen, die für uns einstehen - und dafür sogar Leib und Leben einsetzen. Wir schützen die, die uns schützen", sagte er nach Angaben seines Ministeriums.
Beamtinnen und Beamte sollen künftig 150.000 Euro statt wie bislang 80.000 Euro erhalten, sollten sie wegen eines Dienstunfalls mindestens zu 50 Prozent dauerhaft geschädigt bleiben. Stirbt ein Beamter oder eine Beamtin im Dienst, werden Witwen oder Witwern sowie versorgungsberechtigten Kindern künftig 100.000 Euro gezahlt. Bislang waren es 60.000 Euro. Hinterlässt der oder die Tote keine Kinder oder Partner, erhalten die Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder eine einmalige Zahlung von 40.000 Euro, doppelt so viel wie derzeit.
Mehr als 80 tote Polizisten und Polizistinnen
Seit dem Zweiten Weltkrieg sind nach Angaben des Landesinnenministeriums mehr als 80 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Vor dem gewaltsamen Tod eines Polizisten Ende Mai auf dem Mannheimer Maimarkt starb zuletzt 2013 ein Polizeibeamter im Südwesten. Zuletzt hatte der Unfalltod eines Motorradpolizisten in Stuttgart im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft für Aufsehen gesorgt.
Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten – unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten – einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. Die CDU hatte kritisiert, Baden-Württemberg zahle im Ländervergleich die niedrigsten Beträge im Todesfall.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55139 (abgerufen am: 07.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag