Die Justizminister der Länder fordern, die unabhängige Stellung des Bundesverfassungsgerichts besser vor Verfassungsfeinden zu schützen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Justizministerkonferenz nun einstimmig.
Vor dem Hintergrund problematischer Entwicklungen in Ungarn und – bis vor kurzem – Polen haben hochrangige Politiker und Juristen hierzulande immer wieder gefordert, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor Verfassungsfeinden zu schützen. Mit dem am Donnerstag einstimmig gefassten Beschluss der Landesjustizminister auf ihrer Frühjahrskonferenz erhält dieses Vorhaben neues rechtspolitisches Momentum.
Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) äußerte die Hoffnung, dass ein solcher Schritt noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnte. Dabei geht es etwa um die Verankerung einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl von Bundesverfassungsrichtern im Grundgesetz (GG). Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte: "Demokratie und Rechtsstaat sind aktuell durch Feinde von innen und außen herausgefordert."
Der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützte die Forderung. "Eine bessere Absicherung des BVerfG ist wichtig, kann aber nur ein erster Schritt sein, um den Rechtsstaat wetterfester gegen autoritär-illiberale Kräfte aufzustellen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
BMJ hat Richterwahl per Zwei-Drittel-Mehrheit bisher nicht vorgesehen
Zuvor hatte schon das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der insbesondere die verfassungsmäßige Verankerung bislang einfachgesetzlicher Regeln über das BVerfG, dessen Richter sowie deren Amtszeit zum Gegenstand hat. Die von einigen Ländern vorgeschlagene verfassungsrechtliche Verankerung der Zwei-Drittel-Mehrheit für die Richterwahl wurde vom BMJ allerdings nicht aufgenommen. Den Entwurf des BMJ hat Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof in einem Gastbeitrag für LTO kritisch kommentiert.
Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse können großen Einfluss auf die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland nehmen, sie sind rechtlich aber nicht verbindlich. Niedersachsen hat mit der Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz, die entsprechend in Hannover stattfand.
Ebenfalls sprachen die Ressortchefs über Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere bei Asylverfahren. Laut Eisenreich soll eine Arbeitsgruppe zur Herbstkonferenz der Justizminister die Ergebnisse ihrer Beratungen zu dem Thema vorlegen. Laut Wahlmann könnte eine Möglichkeit für beschleunigte Asylverfahren etwa sein, dass im Hauptsacheverfahren auch ein Einzelrichter tätig sein kann und nicht mehr eine Kammer mit drei Richtern.
dpa/kj/LTO-Redaktion
Frühjahrstagung der Landesjustizminister: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54716 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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