Druckversion
Mittwoch, 13.05.2026, 02:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/landesarbeitsgericht-rheinland-pfalz-5Sa46121-pflegekraft-kndigung-wartezeit-impfung-verweigerung-krankenhaus
Fenster schließen
Artikel drucken
49556

LAG Rheinland-Pfalz zur Entlassung einer medizinischen Fachangestellten: Wirk­same Kün­di­gung wegen feh­lender Impf­be­reit­schaft

07.09.2022

Pflegekräfte im Krankenhaus

Der Krankenhausträger durfte sich auch schon vor dem Stichtag 15. März 2022 dazu entscheiden, nur Pflegepersonal zu beschäftigen, dass gegen SARS-CoV-2 geimpft ist. Foto: spotmatikphoto - stock.adobe.com

Ein Krankenhausträger durfte einer medizinischen Fachangestellten schon Monate vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht kündigen. Die Frau hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen.

Anzeige

Die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten wegen Verweigerung der Impfung gegen Covid-19 war rechtmäßig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Urt. v. 07.07.2022, Az. 5 Sa 461/21).

Eine 35-jährige medizinische Fachangestellte arbeitete in einem Krankenhaus mit Maximalversorgung. Von den dort beschäftigten 3.100 Arbeitnehmer:innen waren bis Mitte November 2021 insgesamt 250 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft, darunter die Pflegekraft, die sich auch nicht impfen lassen wollte. Der Krankenhausträger kündigte ihr deswegen mit Schreiben vom 22. Juli 2021 ordentlich.

Entgegen der Vorinstanz hielt das LAG die Kündigung für wirksam. Es verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die in § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Krankenhauspersonal geregelte Pflicht zur COVID-19-Schutzimpfung rechtmäßig ist. Diese gesetzliche Impfpflicht gilt allerdings erst ab dem 16. März 2022.

Mit Blick auf den Schutz der Patienten und der übrigen Beschäftigten durfte der Träger das Anforderungsprofil an die Mitarbeitenden aber schon frühzeitig so ausgestalten, dass in dem Krankenhaus nur noch geimpftes Pflegepersonal beschäftigt ist, so das LAG. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Krankenhausträger schon vor dem Stichtag 15. März 2022 nur noch gegen SARS-CoV-2 geimpftes Pflegepersonal beschäftigen wollte.

Bei der Kündigung habe der Träger auch nicht gegen das Maßregelverbot verstoßen. Danach darf ein:e Arbeitgeber:in eine:n Arbeitnehmer:in nicht benachteiligen, wenn er oder sie in zulässiger Weise seine oder ihre Rechte ausübt. Von einer Sittenwidrigkeit wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (§§ 134, 612a BGB) sei nach Ansicht des LAG bereits nicht auszugehen, weil die Arbeitnehmerin nicht zu einer Impfung gezwungen worden sei.

Weiter müsse berücksichtigt werden, dass die medizinische Fachangestellte das Arbeitsverhältnis selbst hätte kündigen können. Dem Träger sei nicht vorzuwerfen, dass er im Spannungsfeld zwischen den Individualrechten der Klägerin und ihren Schutzpflichten gegenüber den Patienten sowie der übrigen Belegschaft das Arbeitsverhältnis unter Verweis auf die fehlende Impfbereitschaft gekündigt hat, so das LAG.

ku/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Rheinland-Pfalz zur Entlassung einer medizinischen Fachangestellten: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49556 (abgerufen am: 13.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Impfpflicht
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Krankenhäuser
    • Pflege
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Frau auf dem Weg zum Strand 11.05.2026
Urlaub

LAG Thüringen zu pauschaler Begrenzung:

Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück muss mög­lich sein

Viele Unternehmen arbeiten mit Zwei‑Wochen‑Grenzen beim Urlaub. Das LAG Thüringen stellt klar: Starre Vorgaben zur maximalen Länge zusammenhängender Urlaubszeiträume sind rechtlich riskant, selbst bei angespannter Personalsituation.

Artikel lesen
Renate S. bedient in ihrer Wohnung einen Braille-Drucker 07.05.2026
Diskriminierung

BGH verhandelt zur Geltung des AGG im Gesundheitswesen:

Rehak­linik nahm blinde Pati­entin nicht auf

Nach einer Knie-OP musste eine blinde Frau eine Reha absolvieren, doch die Klinik verweigerte ihr die Aufnahme. Der BGH muss klären, ob das AGG für medizinische Behandlungsverträge gilt. Er will seine Entscheidung am 21. Mai verkünden.

Artikel lesen
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) 06.05.2026
Arbeitszeit

Reform des Arbeitszeitgesetzes:

Bas kün­digt Gesetz­ent­wurf für Juni an

Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit: In wenigen Wochen will Bundesarbeitsministerin Bas einen Gesetzentwurf für das politisch umstrittene Vorhaben vorlegen. Elektronische Arbeitszeiterfassung soll vor Ausbeutung schützen.

Artikel lesen
Eine Frau bringt einem Kind ein Instrument bei 26.04.2026
Selbstständigkeit

Referentenentwurf des BMAS zur "neuen Selbstständigkeit":

Ein bis­schen ange­s­tellt und ein bis­schen selbst­ständig

Freelancer rutschen schnell in ein Beschäftigungsverhältnis. Das möchte oft keiner der Beteiligten. Das BMAS will das über eine "neue Selbstständigkeit" lösen, wissen Marko Vraetz und Alexander Willemsen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Inhalte zur Jura-Karriere, Themen wie Arbeitsrecht, Promotion und Bewerbungstipps von Dr. Anja Dachner. 30.03.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Die Beson­der­heiten des Arbeits­rechts

Eigentlich wollte Anja Dachner Musikerin werden, doch das Jurastudium gefiel ihr zu gut. Heute ist sie Partnerin bei Kliemt und spricht bei Irgendwas mit Recht über das Arbeitsrecht und die Vereinbarkeit von juristischer Karriere und Familie.

Artikel lesen
Mann in einem Auto 25.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag:

Muss ein frei­ge­s­tellter Mit­ar­beiter seinen Fir­men­wagen abgeben?

Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/...

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

13.05.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

13.05.2026

Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH