"Erhebliche rechtliche Verfehlungen": NRW legt Beschwerde gegen bel­gi­sche Atom­kraft­werke ein

08.03.2016

Belgien hätte bei der Laufzeitverlängerung seiner Atomkraftwerke NRW einbeziehen müssen, meint die Landesregierung. Darum geht sie auf internationaler Ebene gegen Doel und Tihange vor - bis zu den Vereinten Nationen.

Nordrhein-Westfalen will bei der EU und den Vereinten Nationen Beschwerde gegen den Betrieb der umstrittenen Atomkraftwerke in Belgien einlegen. Nach einem Gutachten gebe es erhebliche rechtliche Verfehlungen bei der Laufzeitverlängerung für Doel 1 und 2 bei Antwerpen und Tihange 1 rund 70 Kilometer von Aachen entfernt, teilte die Landesregierung am Dienstag mit. 

"Wir haben erhebliche Zweifel nicht nur an der Betriebssicherheit, sondern auch, ob die Laufzeitverlängerung durch die belgische Regierung mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist", stellte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) in einer Mitteilung fest. NRW werde deshalb gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Beschwerde bei der Europäischen Kommission und den Vereinten Nationen einlegen.

Die EU-Kommission soll demnach prüfen, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und ein Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden muss. In dem Fall könne sie "weitreichende Maßnahmen" ergreifen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums.

Länder im Ernstfall stark betroffen

Ein von beiden Bundesländern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt den Angaben zufolge zu dem Schluss, dass für die Laufzeitverlängerungen die ursprünglichen Genehmigungen erheblich verändert wurden. Nach europäischen Richtlinien und einem Übereinkommen der UN wäre dafür eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Nachbarstaaten notwendig gewesen. Bei einem nuklearen Ernstfall gehörten die beiden Bundesländer zu den potenziell erheblich betroffenen Gebieten, sagte Remmel. 

Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 waren 1974 und 1975 in Betrieb gegangen und sollten nach belgischem Recht eigentlich 2015 vom Netz gehen. Durch eine Gesetzesänderung war die Laufzeit bis 2025 verlängert worden.

Unlängst hatte die Städteregion Aachen Klage am höchsten belgischen Verwaltungsgericht gegen den Weiterbetrieb des Reaktorblocks 2 im Atomkraftwerk Tihange eingereicht. Vorbereitet wird daneben eine Klage vor einem ordentlichen belgischen Gericht. Offen ist nach Angaben eines Sprechers, ob sich die Städteregion wie geplant noch an der Klage von Greenpeace gegen Tihange 1 beteiligen kann. Unterstützt wird der Gemeindeverbund auf seinem Klageweg von Kommunen in NRW, Rheinland-Pfalz und in den Niederlanden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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"Erhebliche rechtliche Verfehlungen": . In: Legal Tribune Online, 08.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18719 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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