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42101

Berlin hält an Normenkontrollantrag fest: "Wir wollen Licht, Luft und Sonne für alle Schweine"

03.07.2020

Schweine in einem Stall in Massentierhaltung

(c) Sonja Birkelbach/stock.adobe.com

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat einen neuen Beschluss zur Kastenstandhaltung. Trotzdem hält das Land Berlin an der von ihm angestrengten Normenkontrolle fest. Ziel: Die Überwindung des gesamten "Schweinesystems".

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Das Land Berlin hält die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Sie sei mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar. Daran ändere auch der Beschluss des Bundesrates zur Kastenstandhaltung vom Freitag nichts.

Deshalb hat das Land bereits im Januar 2019 einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), die es laut dem Land Berlin zulässt, dass die Grundbedürfnisse der Tiere durch die Tierhalter so einschränkt, dass dies mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist.

"Wir wollen Licht, Luft und Sonne für alle Schweine", erklärt Dr. Dirk Behrendt, Berliner Senator für Verbraucherschutz. Der Kompromiss des Bundesrates gehe zwar in die richtige Richtung, die Übergangsfristen seien aber zu lang. Gerade die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass die industrielle Massentierhaltung keine Zukunft habe, so Behrendt.

Insbesondere geht es den Berlinern dabei um die Regelungen für einen ausreichenden Platz zum artgemäßen Ruhen der Schweine und die Beschaffenheit solcher Liegebereiche. Auch die Regelungen zum Futter und dem Verhindern des gemeinsamen Fressens der Schweine, dass diese von Natur aus wünschen, wollen sie überprüft sehen. Auch fehle eine Regelung, die einen Grenzwert für die maximale Temperatur festlege und die Schweine würden nicht ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt bekommen, um ihren natürlichen Grundinstinkten des Erkundens und Wühlens zu folgen. Schließlich greifen sie die Zulässigkeit der mehrwöchigen Fixierung von Sauen vor allem beim "Abferkeln" an, die das natürliche Mutter-Kind-Verhalten weitgehend unterdrücke.

ast/LTO-Redaktion

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Berlin hält an Normenkontrollantrag fest: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42101 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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