Das Verfassungsgerichts-Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen stößt auf Kritik bei Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der Präsident des BVerfG, Andreas Voßkuhle, äußerte sich bei einer Diskussionsveranstaltung mit dem CDU-Politiker hingegen verwundert über dessen Bewertung.
Bei der Entscheidung, dass die Sperrklausel verfassungswidrig sei, vermisse er die "Balance zwischen juristischen und politischen Abwägungen", sagte Lammert am Donnerstag in Berlin. Wegen der gewachsenen Bedeutung des Europaparlaments müssten für dessen Arbeit die gleichen Bedingungen gelten wie für die nationalen Parlamente.
Dies sieht Andreas Voßkuhle anders. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) berücksichtige die spezielle Funktionsweise des Europaparlaments und reduziere diese Institution nicht auf eine Art europäischen Bundestag. Gleichzeitig wandte er sich gegen die Erwartung, das Gericht müsse vernünftige und gerechte Lösungen suchen. "Das ist Aufgabe der Politik - wir können nur die Verfassung schützen."
Mit Blick auf die Euro-Krise warnte Voßkuhle vor einer "schleichenden Entparlamentarisierung" und bekannte sich zu weitreichenden Entscheidungsbefugnissen des Bundestags. "Die Opferung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien auf dem Altar einer allgemeinen Ökonomisierung und Funktionalisierung führt in die Irre."
Im September hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass der Bundestag an weitreichenden Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm beteiligt werden muss. Ob dafür - wie geplant - die Einbindung eines neunköpfigen Parlamentsgremiums ausreichend ist, wollen die Richter noch vor Weihnachten entscheiden.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Lammert vs. Voßkuhle: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4832 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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