Druckversion
Saturday, 10.04.2021, 08:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-schleswig-holstein-urteil-5sa-111-13-lohn-streit-akkordarbeit-fristlose-kuendigung-arbeitsverweigerung/
Fenster schließen
Artikel drucken
10322

LAG Schleswig-Holstein zu fristloser Kündigung: Streit um Lohn berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

11.12.2013

Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er werde nicht ausreichend vergütet, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum über ein vermeintliches Arbeitsverweigerungsrecht schützt ihn nicht. Das hat das LAG Schleswig-Holstein in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Anzeige

Im entschiedenen Fall hatte sich ein Bodenleger gegen seine fristlose Kündigung gewandt. Der 49-jährige Mann hatte mit seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag für bestimmte Bodenverlegearbeiten ein Akkordsatz, im Übrigen jedoch einen Stundenlohn von 12,00 Euro vereinbart. Als er in 40 nahezu identischen Häusern im Akkord Bodenbelag verlegen sollte, kam er nach eigenen Berechnungen auf einen durchschnittlichen Stundenlohn von 7,86 Euro brutto. Daraufhin forderte er von seinem Arbeitgeber einen adäquaten Stundenlohn für diese Baustellen, oder aber einen anderen Einsatzort. Beides wurde abgelehnt. In mehreren Gesprächen forderte der Arbeitgeber den Bodenleger auf, die zugewiesene Arbeit auszuführen. Zuletzt drohte er ihm die Kündigung an. Als der Mann sich weiterhin weigerte, die Arbeiten auszuführen, folgte die fristlose Kündigung.

Nachdem das Arbeitsgericht (AG) Elmshorn der Kündigungsschutzklage des Bodenlegers zunächst stattgegeben hatte, bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein die Kündigung. Zur Begründung führte das Gericht an, dass auch eine möglicherweise unzureichende Vergütung für den Bodenleger kein Zurückbehaltungsrecht im Zusammenhang mit seiner vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung begründe. Er hätte vielmehr die ihm zugewiesene Arbeit zunächst verrichten müssen und später, nach Erhalt der Abrechnung, gegebenenfalls einen Vergütungsstreit führen können. Wegen der Beharrlichkeit der Weigerung sei die fristlose Kündigung vorliegend gerechtfertigt gewesen (Urt. v. 17.10.2013, Az. 5 Sa 111/13).

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Schleswig-Holstein zu fristloser Kündigung: Streit um Lohn berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung . In: Legal Tribune Online, 11.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10322/ (abgerufen am: 11.04.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • LAG Schleswig-Holstein zur Probezeit - Keine frist­lose Kün­di­gung nach einem unent­schul­digten Fehltag
  • OLG Frankfurt a.M. zur Verdachtskündigung im Mietrecht - Mieter hat mut­maß­lich den Ver­mieter getötet
  • Was gilt bei Homeoffice und mobiler Arbeit - Der Bür­o­platz in der Küche
  • Nach EGMR-Urteil - Wie sicher muss sich ein Whist­le­b­lower sein?
  • LAG Stuttgart zu Koch in evangelischer Kindertagesstätte - Kün­di­gung wegen Kir­chau­s­tritts unwirksam
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
  • Themen
    • Arbeitsvertrag
    • Kündigung
    • Niedriglohn
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
TopJOBS
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Mün­chen

Voll­ju­rist als Team­lei­ter (w/m/d) Grund­satz­fra­gen der Per­so­nal­ge­win­nung und...

Die Autobahn GmbH des Bundes , Ber­lin

Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Mün­chen Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Mün­chen

Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für Ar­beits­recht

APITZSCH SCHMIDT KLEBE , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Stutt­gart Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits- und Ver­kehrs­recht

Rechtsanwälte Herrmann ▪ Menn & Kollegen , Do­n­au­wörth

Voll­ju­rist / Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt Ar­beits­recht ...

Majorel Deutschland GmbH , Gü­ters­loh und 1 wei­te­re

Rechts­an­wäl­te (m/w/x) Ar­beits­recht

Greenberg Traurig Germany, LLP , Ber­lin

Ju­rist (m/w/d) als Syn­di­kus

DEMECAN Holding GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Rechts­an­walt (m/w/d) – Fach­rich­tung Ar­beits­recht

Dr. Schreiner + Partner , At­ten­dorn und 5 wei­te­re

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Lifehacks für Jurastudium und Examen

12.04.2021

Kündigungsrecht in der Insolvenz

13.04.2021

Live auf einen Kaffee: Warum du fürs Netzwerken kein Talent zu haben brauchst

12.04.2021

Erbschaftssteuer 2021

14.04.2021

FORUM!lLive: Marken im Ausland - Der erfolgreiche Markenschutz in besonderen Anmeldeländern

14.04.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH