Druckversion
Samstag, 17.10.2026, 01:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-schleswig-holstein-urteil-5sa-111-13-lohn-streit-akkordarbeit-fristlose-kuendigung-arbeitsverweigerung
Fenster schließen
Artikel drucken
10322

LAG Schleswig-Holstein zu fristloser Kündigung: Streit um Lohn berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

11.12.2013

Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er werde nicht ausreichend vergütet, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum über ein vermeintliches Arbeitsverweigerungsrecht schützt ihn nicht. Das hat das LAG Schleswig-Holstein in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Anzeige

Im entschiedenen Fall hatte sich ein Bodenleger gegen seine fristlose Kündigung gewandt. Der 49-jährige Mann hatte mit seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag für bestimmte Bodenverlegearbeiten ein Akkordsatz, im Übrigen jedoch einen Stundenlohn von 12,00 Euro vereinbart. Als er in 40 nahezu identischen Häusern im Akkord Bodenbelag verlegen sollte, kam er nach eigenen Berechnungen auf einen durchschnittlichen Stundenlohn von 7,86 Euro brutto. Daraufhin forderte er von seinem Arbeitgeber einen adäquaten Stundenlohn für diese Baustellen, oder aber einen anderen Einsatzort. Beides wurde abgelehnt. In mehreren Gesprächen forderte der Arbeitgeber den Bodenleger auf, die zugewiesene Arbeit auszuführen. Zuletzt drohte er ihm die Kündigung an. Als der Mann sich weiterhin weigerte, die Arbeiten auszuführen, folgte die fristlose Kündigung.

Nachdem das Arbeitsgericht (AG) Elmshorn der Kündigungsschutzklage des Bodenlegers zunächst stattgegeben hatte, bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein die Kündigung. Zur Begründung führte das Gericht an, dass auch eine möglicherweise unzureichende Vergütung für den Bodenleger kein Zurückbehaltungsrecht im Zusammenhang mit seiner vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung begründe. Er hätte vielmehr die ihm zugewiesene Arbeit zunächst verrichten müssen und später, nach Erhalt der Abrechnung, gegebenenfalls einen Vergütungsstreit führen können. Wegen der Beharrlichkeit der Weigerung sei die fristlose Kündigung vorliegend gerechtfertigt gewesen (Urt. v. 17.10.2013, Az. 5 Sa 111/13).

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Schleswig-Holstein zu fristloser Kündigung: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10322 (abgerufen am: 17.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitsvertrag
    • Kündigung
    • Niedriglohn
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Die Gebäudefront des Amtsgerichts Augsburg 14.10.2026
AGG

Dritter Verhandlungstag im Betrugsprozess gegen AGG-Hopper:

Wie ernst meinte ein Jura­stu­dent seine 2.300 Bewer­bungen?

In einer Excel-Liste der Bewerbungen finden sich Vermerke wie "verpennt", "nicht hingegangen" und "nicht machen". Doch ein mutmaßlicher AGG-Hopper bleibt bei seinem Strafprozess dabei: Er habe die Jobs gewollt. 

Artikel lesen
Ein älterer Herr bei der Arbeit in einer Werkstatt 13.10.2026
Rente

Gesetz erlaubt flexiblere Arbeitsbedingungen:

Befris­tete Wei­ter­be­schäf­ti­gung von Rent­nern

Rentner brauchen Einkommen, Unternehmen das Know-how ihrer Arbeitnehmer: Der Gesetzgeber hat daher die Grenzen der sachgrundlosen Befristung aufgeweicht und ermöglicht nun erheblich flexiblere Weiterbeschäftigungen, erläutert Adrian Braun.

Artikel lesen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt von außen 10.09.2026
Diskriminierung

BAG zur Benachteiligung vor 17 Jahren:

Anwalt erhält keine 236.000 Euro als ent­gan­genen Gewinn

Wer nach jahrelanger Anstellung wieder arbeitslos wird, ist im allgemeinen Lebensrisiko. Ein Anwalt bekommt daher keinen Schadensersatz mehr für eine Benachteiligung vor 17 Jahren. Er unterliegt damit vor dem BAG gegen die R+V.

Artikel lesen
Jürgen Linnemann (l-r) bespricht sich vor Verhandlungsbeginn in einem Café mit seiner Anwältin Anna Gilsbach, Soraia Da Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, und Anwältin Paula Sauerwein. 03.09.2026
Behinderung

ArbG Münster zu Mindestlohn in Werkstätten:

Wel­chen Wert hat die Arbeit von Men­schen mit Behin­de­rung?

Jürgen Linnemann arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für 24 Wochenstunden bekommt er 200 Euro monatlich, er möchte aber den Mindestlohn haben. Vor dem Arbeitsgericht Münster klagt er auf Nachzahlung der Differenz.

Artikel lesen
Hände halten einen Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln. Hintergrund ist unscharf. 03.09.2026
Mietvertrag

OLG Zweibrücken:

Mann kann nicht in gekün­digter Woh­nung von Ex-Part­nerin bleiben

Die alleinige Mieterin kündigt die Wohnung, der Ex-Partner bleibt zunächst und verlangt dann für seinen Auszug auch noch Schadensersatz von der Vermieterin. Mit dem Fall beschäftigte sich das OLG Zweibrücken – allerdings nicht allzu lange.

Artikel lesen
Fredi Bobic im Stadion in Berlin 31.08.2026
Fußball

Vergleich zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer:

Fredi Bobic erhält rund vier Mil­lionen Euro

Mehr als drei Jahre streiten sich Hertha BSC und der Ex-Chef schon wegen Kündigungen und der Abfindung. Jetzt gibt es eine Lösung. Bobic bekommt von seinem früheren Arbeitgeber mehrere Millionen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) im Ar­beits­recht (Voll­zeit)

McDermott Will & Schulte, Frank­furt am Main

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von Loschelder Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­tin oder ei­nen Rechts­an­walt (m/w/d)

Loschelder Rechtsanwälte, Köln

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Ar­beits­recht (Voll­zeit)

McDermott Will & Schulte, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
Pay­roll Ma­na­ger (m/w/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von McDermott Will & Schulte
Le­gal Spring 2027 – Das Prak­ti­kan­ten­pro­gramm

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Scheinselbstständigkeit: Update sozialversicherungsrechtliches Beitragsrecht

26.10.2026

Rückabwicklung Scheinselbständigkeit im rechtswegübergreifenden Mandat

27.10.2026

Übergang vom Erwerbsleben

27.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH