Druckversion
Freitag, 16.10.2026, 07:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-rheinland-pfalz-urteil-5-sa-55-14-beleidigung-kuendigung-mitarbeiter
Fenster schließen
Artikel drucken
13093

Mitarbeiter nennt Vorgesetzten "Psychopathen": Trotz Beleidigung keine Kündigung

04.09.2014

Wer seinen Chef einen Psychopathen oder Irren nennt, dem droht nicht zwangsläufig die Kündigung. Das LAG Rheinland-Pfalz entschied, dass eine solche grobe Beleidigung zwar eine "erhebliche Ehrverletzung" des Vorgesetzten sei und an sich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall des Mitarbeiters einer Chemiefirma aber hätte es eine Abmahnung als Reaktion auch getan, so die Mainzer Richter.

Anzeige

Der Chemikant hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern zog beim Rauchen im Kollegenkreis über ihn her. Der Mitarbeiter soll den Produktionsleiter nicht nur "Psychopath", sondern gar "Arschloch" genannt haben. Außerdem habe er gesagt "Der gehört eingesperrt", "Der ist irre" und "Der wird sich noch wundern".

Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz waren der Ansicht, der Mann habe darauf vertrauen können, dass seine Rede im Rauchercontainer nicht nach außen dringt und der Betriebsfrieden damit nicht verletzt wird. Eine außerordentliche Kündigung aus einem wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sei nicht gerechtfertigt und trotz der groben Beleidigungen nach den Umständen des vorliegenden Falls wegen des Fehlens einer Abmahnung unverhältnismäßig.

Auch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung sei nicht nach § 1 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) durch Gründe im Verhalten des Klägers sozial gerechtfertigt. Das Gericht hielt daher eine Abmahnung und Versetzung für geeigneter (Urt. v. 24.07.2014, Az. 5 Sa 55/14).

Der Mann war sauer, weil sein Vorgesetzter ihn am Tag zuvor bei einem Personalgespräch aus dem Zimmer geworfen hatte. Beide stritten laut Gericht über eine neue Gehaltsstufe, die der Mitarbeiter für ungerecht hielt. Das Gespräch sei eskaliert. Nie zuvor habe er sich so gedemütigt gefühlt, habe der Mitarbeiter später gesagt. Nachdem er über den Chef gewettert hatte, verpetzten ihn die Kollegen.

dpa/age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Mitarbeiter nennt Vorgesetzten "Psychopathen": . In: Legal Tribune Online, 04.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13093 (abgerufen am: 16.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Beleidigung
    • Kündigung
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Hände halten einen Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln. Hintergrund ist unscharf. 03.09.2026
Mietvertrag

OLG Zweibrücken:

Mann kann nicht in gekün­digter Woh­nung von Ex-Part­nerin bleiben

Die alleinige Mieterin kündigt die Wohnung, der Ex-Partner bleibt zunächst und verlangt dann für seinen Auszug auch noch Schadensersatz von der Vermieterin. Mit dem Fall beschäftigte sich das OLG Zweibrücken – allerdings nicht allzu lange.

Artikel lesen
Fredi Bobic im Stadion in Berlin 31.08.2026
Fußball

Vergleich zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer:

Fredi Bobic erhält rund vier Mil­lionen Euro

Mehr als drei Jahre streiten sich Hertha BSC und der Ex-Chef schon wegen Kündigungen und der Abfindung. Jetzt gibt es eine Lösung. Bobic bekommt von seinem früheren Arbeitgeber mehrere Millionen.

Artikel lesen
Eine Frau und ein Mann in Anzügen schütteln sich die Hände 31.08.2026
Individual-Arbeitsrecht

Antrag auf Zwischenzeugnis:

Haben wollen reicht nicht

Der Antrag auf ein Zwischenzeugnis kommt selten ohne Anlass. Wann Mitarbeiter ein solches verlangen können, welche Voraussetzungen gelten und worüber am häufigsten gestritten wird, hat Ruben Plambeck aufgeschrieben.

Artikel lesen
Männliche Hände halten Unterlagen auf einem Schreibtisch 26.08.2026
Auskunftsrecht

BAG zu Annahmeverzugslohn:

Arbeit­geber muss nicht alles über Bewer­bungen wissen

Nach einer unwirksamen Kündigung darf der Arbeitgeber Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen. Details zu den Bewerbungen bekommt er aber nicht, stellte das BAG klar. 

Artikel lesen
Eine Tochtergesellschaft des Vereins für Innere Mission in Bremen hat der AfD-Kandidatin gekündigt. Neben der Flagge des Vereins weht eine LGBTQ-Flagge. 20.08.2026
Kündigung

Interview zur Kündigung durch die Kirche nach 15 Jahren:

"Hospiz darf AfD-Kan­di­datin nicht kün­digen"

Ein Hospiz der evangelischen Kirche kündigt einer Frau, die in Niedersachsen für die AfD kandidiert. Das sei mit den Loyalitätsanforderungen nicht vereinbar. Prof. Gregor Thüsing schätzt das Vorgehen im Interview arbeitsrechtlich ein.

Artikel lesen
Bushido bei der Aufzeichnung von DSDS 31.07.2026
Bushido

Streit vor dem Arbeitsgericht Berlin:

Bushido durfte Abou-Cha­kers Bruder kün­digen

Findet der jahrelange Streit zwischen Bushido und der Abou-Chaker-Familie nun ein Ende? Nachdem schon Arafat Abou-Chaker seinen Zivilprozess verloren hatte, unterliegt nun auch sein Bruder Rommel vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d), Em­p­loy­ment / Ar­beits­recht

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
Pay­roll Ma­na­ger (m/w/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von McDermott Will & Schulte
Le­gal Spring 2027 – Das Prak­ti­kan­ten­pro­gramm

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) im Ar­beits­recht (Voll­zeit)

McDermott Will & Schulte, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Entwicklungen im Recht der Berufskrankheiten nach § 9 SGB VII

16.10.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Arbeitsrecht im Selbststudium/ online

16.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Scheinselbstständigkeit: Update sozialversicherungsrechtliches Beitragsrecht

26.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH