Druckversion
Sonntag, 25.05.2025, 03:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-rheinland-pfalz-arbeitgeber-darf-nicht-pauschal-ueberstunden-anordnen
Fenster schließen
Artikel drucken
5516

LAG Rheinland-Pfalz : Arbeitgeber darf nicht pauschal Überstunden anordnen

07.02.2012

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht pauschal per Aushang am "Schwarzen Brett" zu Überstunden verpflichten, wenn Mehrarbeit im Arbeitsvertrag nicht festgelegt ist. Dies entschieden die Mainzer Richter in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.

Anzeige

Allenfalls in einer Notlage müsse ein Beschäftiger aufgrund der so genannten arbeitsvertraglichen Treuepflicht einspringen, betonte das Landesarbeitsgericht (LAG) in seiner Entscheidung (Urt. v. 15.12.2011, Az. 2 SA 559/11).

Ein Arbeitnehmer hatte Klage eingereicht, nachdem er von seinem Vorgesetzten zweimal abgemahnt worden war. Per Aushang hatte sein Dienstherr den Arbeitsbeginn um eine Stunde auf 5.45 Uhr vorverlegt, der Kläger erschien jedoch weiter zur alten Zeit. In seinem Arbeitsvertrag sei er nicht zu Überstunden verpflichtet, hatte der Mann argumentiert.

Dem schloss sich das LAG an und erklärte die Abmahnungen für ungerechtfertigt. Im Allgemeinen schulde ein Arbeitnehmer nur die Arbeitsleistungen während der Regelarbeitszeit. Ob er darüber hinaus verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten, hänge davon ab, aus welchen Gründen diese von ihm gefordert wird. Aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht heraus sei er jedenfalls dann verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, wenn sich der Arbeitgeber in einer Notlage befindet, der anders nicht begegnet werden kann. Dies sei hier nicht der Fall.

dpa/tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Rheinland-Pfalz : . In: Legal Tribune Online, 07.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5516 (abgerufen am: 25.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitszeit
    • Individual-Arbeitsrecht
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Dienstfahrrad 20.05.2025
Beruf

Goodie für Arbeitnehmende:

Das Rad für den Job

Obstkorb und flexible Arbeitszeitmodelle waren gestern, mit dem Sommer kommt das Dienstfahrrad-Leasing. Finanziell hat es für alle Beteiligten Vorteile, solange potenzielle Ausfälle vertraglich geregelt sind.

Artikel lesen
Ein blauer und cremefarbener Oldtimer parkt auf einem Parkplatz, umgeben von anderen Fahrzeugen. Nostalgische Fahrzeugästhetik. 18.05.2025
Rechtsgeschichte

Als das BAG Lackpflege-Hinweise erteilte:

Schwarzer Himmel über der Ruhr

Steht einem Arbeiter Schadensersatz zu, weil sein Auto unter Emissionen aus dem Betrieb seines Arbeitgebers gelitten hat? Ein BAG-Urteil aus dem Jahr 1965 steht am Ende einer Epoche, in der die Schlote noch äußerst kräftig rauchen durften.

Artikel lesen
Ein Mann liegt auf einer Wiese (Symbolbild) 25.04.2025
Feiertag

Anzahl der Feiertage abhängig vom Arbeitsort:

14 freie Tage nur für Augs­burger

Tag der Befreiung, Fronleichnam oder Rosenmontag: Arbeitnehmer haben abhängig vom Arbeitsort unterschiedlich viele Tage im Jahr frei. Spitzenreiter ist Augsburg. Liegt darin ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Artikel lesen
Bürogebäude am späten Abend. 14.04.2025
Politik

Koalitionsvertrag zu Arbeitszeit, Mindestlohn und Tariftreue:

Das soll sich im Arbeits­recht alles ändern

Von der elektronischen Zeiterfassung bis zur steuerfreien Mehrarbeit: Der Koalitionsvertrag bringt neue Impulse für das Arbeitsrecht. Was auf Arbeitgeber, Beschäftigte und Juristen jetzt zukommt, erklärt Marijke van der Most.

Artikel lesen
Lori am Dienstag im Saal des LAG Düsseldorf 08.04.2025
Tiere

LAG Düsseldorf zum Hund der Mitarbeiterin:

Lori muss zuhause bleiben

Gut sechs Jahre akzeptierte der Arbeitgeber, dass Tierschutzhündin Lori mit zur Arbeit kam. Doch das Mitbringen ist laut Arbeitsvertrag untersagt, das Verbot sollte jetzt durchgesetzt werden. Die Mitarbeiterin zog dagegen vor das Gericht.

Artikel lesen
VW 20.03.2025
Betriebsrat

LAG muss erneut entscheiden:

Streit um Ver­gü­tung von VW-Betriebs­räten geht weiter

Seit Jahren sorgt die Höhe der Betriebsratsvergütungen im Volkswagen-Konzern für Verfahren vor den Arbeits- und Strafgerichten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht erstmals entschieden. Der Fall geht damit zurück zur Vorinstanz.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ar­beits­recht

Osborne Clarke , Köln

Logo von HESSEN­METALL Verband der Metall- und Elektro-Unter­nehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist / Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits- und...

HESSEN­METALL Verband der Metall- und Elektro-Unter­nehmen Hessen e. V. , Kas­sel

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt , Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons , Ber­lin

Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Logo von HESSENMETALL Mittelhessen
Rechts­an­walt und Lei­ter der Rechts­ab­tei­lung (m/w/d) im Be­reich...

HESSENMETALL Mittelhessen , Wetz­lar

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Matchwinner Verfahrensrecht

26.05.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket

28.05.2025

Der Umgang mit Betriebsprüfern und Steuerfahndern

28.05.2025

Logo von Leuphana Universität Lüneburg
Triff Möhrle Happ Luther auf der FOR YOUR CAREER in Lüneburg

27.05.2025, Lüneburg

Krisenland. Finanzielle Restrukturierung durch StaRUG-Verfahren.

05.06.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH