Druckversion
Mittwoch, 11.02.2026, 19:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-rheinland-pfalz-3sa13219-kopftuch-arbeitsrecht-bewerbung-steuerberater-religion-agg
Fenster schließen
Artikel drucken
41804

LAG Rheinland-Pfalz zu abgelehnter Bewerbung einer Muslima: Tipp, auf "Kopf­sch­muck" zu ver­zichten, kostet Steu­er­be­rater 1.500 Euro

von Pia Lorenz

04.06.2020

Frau mit Kopftuch und Unterlagen (Symbolbild)

Symbolbild (c) stock.adobe.com - michaeljung

Ein Steuerberater lehnte eine Bewerberin ab, die auf dem Bewerbungsfoto ein Kopftuch trug. Dabei gab er ihr noch den "Tipp für die Zukunft", auf ihren "Kopfschmuck" besser zu verzichten. Und redete sich auch im Prozess um Kopf und Kragen.

Anzeige

Eine Steuerberatungsgesellschaft hatte eine Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement geschaltet. Darauf hatte sich eine Bewerberin muslimischen Glaubens beworben, auf ihrem Bewerbungsfoto war sie mit Kopftuch zu sehen. 

Der Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft hatte die Bewerbung nicht ernstgenommen und geantwortet, dass es sich wohl nur um ein "Alibischreiben für ALG II" handele. Die Bewerberin ist alleinerziehende Mutter. Sie hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studium abgebrochen und bezog seitdem Arbeitslosengeld II. Als Tipp für die Zukunft solle, so die Steuerberater in ihrer Ablehnung, die Bewerberin außerdem bei einer ernstgemeinten Bewerbung auf ihren "Kopfschmuck" verzichten.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit einem jetzt bekannt gewordenen* Urteil entschieden, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) handelt (Urt. v. 16.12.2019* Az. 3 Sa 132/19). Die Vorschrift untersagt es u.a., eine Person mittelbar oder unmittelbar wegen ihrer Religion zu benachteiligen. Die Steuerberater hätten gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, daher könne die Bewerberin eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro verlangen, so das LAG. 

Steuerberater, im Prozess: "mit so einem katastrophalen Lebenslauf nicht noch Kopftuch durchsetzen"

Die Steuerberater hatten argumentiert, es habe sich nicht um eine Diskriminierung gehandelt, sondern um einen "väterlichen Rat". Man habe die Entscheidung der klagenden Bewerberin, eine Ausbildung in einem Steuerbüro beginnen zu wollen, aufgrund ihres Lebenslaufs nicht nachvollziehen können. Für eine andere Auszubildende, eine "amibitionierte Abiturientin", habe man sich nicht wegen des Kopftuchs, sondern aus anderen Gründen entschieden. Mit dem Hinweis bezüglich des Kopftuches habe man ihr einen freundschaftlichen Hinweis erteilen wollen, denn dies würde ihre Einstellungschancen zusätzlich verschlechtern. 

Ergänzend zu diesen anwaltlichen Ausführungen trugen die Steuerberater ausweislich der Urteilsgründe noch selbst vor: "Die meisten Arbeitgeber und Lehrbetriebe seien nämlich nicht besonders begeistert, wenn die Religion nicht in der Privatzeit, sondern auch offiziell im Betrieb praktiziert werde, insbesondere da ein Kopftuch nicht zwangsläufig notwendig für einen gemäßigten Islam sei".

Dies bedeute, so der Geschäftsführer der Steuerberater weiter, "wenn man schon so einen katastrophalen Lebenslauf habe, solle man die geringen Chancen nicht noch dadurch minimieren, dass man während der Arbeitszeit ein Kopftuch mit aller Gewalt durchsetzen wolle". Zudem würde das auch bedeuten, dass er vom ersten Tag an bei einer Auszubildenden gegen das Tragen des Kopftuchs zum Arbeitsgericht gehen müsse. Dies wäre, so der Geschäftsführer, für das Arbeitsklima und auch für seine angeschlagene Gesundheit nicht förderlich. 

LAG: Einwände gegen das Kopftuch im Prozess sogar bestätigt

Diese Argumentation hat das Gericht nicht gelten lassen. Die Steuerberater hätten die klagende Bewerberin zumindest auch wegen des Fotos mit dem Kopftuch abgeleht, so das LAG wie schon die Vorinstanz. Das liest die Kammer unter anderem auch aus dem verwendeten Begriff des "Kopfschmucks". 

Irgendeine zulässige Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gegenüber der anderen, letztlich eingestellten Bewerberin, kann das Gericht nicht ansatzweise erkennen. Für irgendwelche sachlichen Gründe "fehlt es an jeglichem Sachvortrag", so die Kammer. Dieser werde auch keinesfalls ersetzt durch die vom Geschäftsführer in den Prozess eingebrachten Anmerkungen, er müsse bei einer Auszubildenden gegen das Tragen des Kopftuchs vom ersten Tag der Ausbildung an zum Arbeitsgericht gehen und dass das für das Arbeitsklima und für seine Gesundheit nicht förderlich wäre. "Hierdurch werden nicht sachliche Anforderungen im Beruf gekennzeichnet, sondern persönliche Befindlichkeiten", so das LAG.  

Die Höhe der Entschädigung setzt das Gericht mit 2,4 Monatsgehältern eines Auszubildenden im Steuerbüro. Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zeigte die Kammer sich nicht willig, den Steuerberatern die Absicht eines "väterlichen" oder "freundschaftlichen" Rats zugute zu halten. Schließlich hätten sie mit ihrem im Verfahren erneut vorgebrachten Einwand erneut zu erkennen gegeben, dass sie die Einwände gegen das aus religiösen Gründen getragene Kopftuch weiterhin aufrecht erhalten und bekräftigen. Auch die ironische Verwendung des Wortes "Kopfschmuck" wertet das Gericht zu Lasten der Steuerberater. 

pl/vbr/LTO-Redaktion

*Anm. d. Red.: Datum der Entscheidung korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 14:03 Uhr.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, LAG Rheinland-Pfalz zu abgelehnter Bewerbung einer Muslima: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41804 (abgerufen am: 16.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Bewerbung
    • Diskriminierung
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Instagram-News
    • Kopftuch
    • Religion
    • Religionsgemeinschaften
    • Steuerberater
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Schild mit dem Schleswig-Holsteinischen Wappen und der Aufschrift "NOTAR" an der weißen Außenwand einer Anwaltskanzlei mit Notariat. 14.02.2026
Notare

BMJV legt Gesetzentwurf vor und setzt BVerfG-Urteil um:

"Anwalts­no­ta­riat wird fit für die Zukunft"

Die Bundesregierung nimmt ein Urteil des BVerfG zur Altersgrenze von Anwaltsnotaren zum Anlass, um den Beruf insgesamt attraktiver auszugestalten. Erreicht werden soll damit eine flächendeckende notarielle Versorgung im Land.

Artikel lesen
Frauen warten hinter Gittern in einem medizinischen Zentrum im Lager al-Hol. 13.02.2026
Extremismus

Was tun die Justiz und Behörden?:

Haft vieler deut­scher IS-Rück­kehrer:innen läuft aus

Die Haftstrafen vieler IS-Rückkehrer:innen sind im Begriff auszulaufen. Was passiert jetzt? Das hat eine Studie erforscht. Was funktioniert, wo es hakt – und was ist mit den IS-Anhänger:innen, die noch gar nicht zurückgekehrt sind?

Artikel lesen
Joachim Volz in Hamm 05.02.2026
Kirche

LAG Hamm: Nebentätigkeit erlaubt:

Che­f­arzt darf Schwan­ger­schafts­ab­brüche nicht für Klinik durch­führen

Die Kirche darf dem Chefarzt Volz in Lippstadt keine medizinisch indizierten Abbrüche für seine Nebentätigkeit untersagen. Für die Klinik hat diese Dienstanweisung bestand, so das LAG Hamm.

Artikel lesen
Foto der Richterbank bestehen aus zwei Richtern und einer Richterin am LAG Hamburg 05.02.2026
Gendern

LAG Hamburg zum Gendern:

Gender-Geg­nerin klagt erfolg­reich gegen Kün­di­gung

Eine Mitarbeiterin wollte nicht gendern, das Bundesamt für Seeschiffahrt hatte ihr deshalb gekündigt. Das war nicht zulässig, so das LAG Hamburg. Dass gegendert wird, kann der Arbeitgeber dennoch verlangen.

Artikel lesen
Nahaufnahme eines älteren Priesters im Talar mit Stola, der in einem Innenraum steht und eine Kerze in den Händen hält. 04.02.2026
Skurriles

OLG Hamm zu "fake" Priester:

Face­book­bilder im Talar sind strafbar

Ein Mann zeigt sich öffentlich in Gewändern, die verdächtig nach katholischer Amtskleidung aussehen. Das ist strafbar, bestätigt das OLG Hamm.

Artikel lesen
Demonstrierende stehen vor einem großen Banner, auf dem steht: "Meine Hilfe ist keine Sünde" 03.02.2026
Schwangerschaftsabbruch

Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor dem LAG Hamm:

Nächste Runde von Che­f­arzt Volz gegen katho­li­sche Vor­gaben

Seit der Fusion mit einer katholischen Klinik gelten andere Regeln im Klinikum Lippstadt. Chefarzt Volz soll auch bei medizinischer Indikation keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Am Donnerstag verhandelt das LAG Hamm.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.
Ju­rist*in (m/w/d)

unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re I Ar­beits­recht I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz
Ju­rist / Syn­di­kus­rechts­an­walt Ar­beits­recht (m/w/d)

Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH