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LAG-Urteil nach Kürzung der Gehälter: VW-Betriebs­rats­chef gewinnt auch in zweiter Instanz

10.10.2024

VW

Seit einer BGH-Entscheidung zur Vergütung der Betriebsräte bei VW ziehen diese gegen ihren Arbeitgeber vor die Gerichte. Jetzt hat der Betriebsratschef auch vor dem LAG obsiegt. Foto: Moose - stockadobe.com

Seit Monaten streiten VW und Betriebsratsmitglieder vor Gericht wegen gekürzter Gehälter. Ein prominenter Betriebsrat gewann jetzt auch in zweiter Instanz. Statt weniger soll er sogar mehr Geld bekommen.

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Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei VW hat der hannoversche Betriebsratschef Stavros Christidis auch in zweiter Instanz gewonnen. Das bestätigte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen auf Anfrage der dpa. Die Berufung von VW gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) sei zurückgewiesen worden. Das ArbG hatte im Oktober zugunsten des Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) entschieden und ihm statt der von VW geplanten Kürzung sogar eine Gehaltserhöhung zugesprochen (ArbG Hannover, Urt. v. 17.10.2023, Az. 12 Ca 272/23). Dieses Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) nun bestätigt (Urt. v. 10.10.2024, Az: 8 Sa 797/23). Es ist noch nicht rechtskräftig. 

Konkret ging es nach Angaben des Konzernbetriebsrates um fast 2.000 Euro pro Monat, um die VW das tarifliche Bruttogehalt von Christidis gekürzt hatte. Das ArbG Hannover hatte entschieden, Christidis müsse statt weniger sogar mehr verdienen. Christidis, der seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat ist, soll demnach eine Entgeltstufe höher eingestuft werden als vor der Kürzung. VW wollte ihn dagegen um sechs Stufen heruntersetzen.

BGH-Urteil sorgte für Unsicherheit

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang 2023. Dessen Strafsenat hatte Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager aufgehoben, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Der Senat hatte damit entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden. VW hatte daraufhin gleichwohl mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, Dutzende zogen dagegen – dem Vernehmen nach in Eintracht mit VW – vor die zuständigen Arbeitsgerichte, um die Rechtslage klären zu lassen. Nach Angaben des Konzernbetriebsrates gingen bis auf vereinzelte Verfahren alle Entscheidungen zugunsten der Betriebsräte aus.

Der Bund hat zwischenzeitlich die Regeln für die Vergütung freigestellter Betriebsräte geändert und um klarstellende Regelungen ergänzt. Damit sollte laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Unsicherheit beseitigt werden, die nach dem BGH-Urteil entstanden war. Die Neuregelung war im Sommer einstimmig vom Bundestag beschlossen worden.

dpa/tap/LTO-Redaktion

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LAG-Urteil nach Kürzung der Gehälter: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55605 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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