LAG Hessen: Telefonieren mit Diensthandy im Urlaub rechtfertigt Kündigung

09.01.2012

Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss selbst bei langjähriger Anstellung mit fristloser Kündigung rechnen. Das geht aus einem am Montag bekanntwordenen Urteil des hessischen LAG hervor.

Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Frankfurt am Main wiesen die Klage eines Hubwagenfahrers gegen die Lufthansa-Service-Gesellschaft (LSG) zurück (Urt. 25.07.2011, Az. 17 Sa 153/11). In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt noch die fehlende Abmahnung moniert und den Rauswurf deshalb für unwirksam erachtet.

Der Mann war mehr als 25 Jahre bei der LSG tätig. Nach einem Urlaub erhielt die Firma von dem Netzanbieter eine Rechnung über Auslandsgespräche von mehr als 500 Euro. Eine ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys auf Kosten der Firma sei für den Arbeitgeber stets ein Grund zur fristlosen
Kündigung, auch ohne Abmahnung, befand das Gericht. So hätte dem
Arbeitnehmer auch ohne entsprechenden Hinweis klar sein müssen, dass
die Firma Privatgespräche nicht in einem Umfang von mehreren hundert
Euro akzeptieren werde. Auch könne er sich dabei nicht auf seine
25-jährige Betriebszugehörigkeit berufen.


dpa/cla/LTO-Redaktion 

 

Mehr auf LTO.de:

LAG Rheinland-Pfalz-Arbeitnehmer muss Kündigung nicht persönlich in Empfang nehmen

Unwirksame Kündigung-Wer wirklich krank ist, darf auch mit Krankschreibung drohen

LAG Rheinland-Pfalz-Keine Kündigung nach Beschimpfung des Chefs als "Wichser"

Zitiervorschlag

LAG Hessen: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5261 (abgerufen am: 15.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen