Seit Montag streiken die Piloten der Lufthansa, am Mittwoch hat das Hessische Landesarbeitsgericht den Streik für rechtswidrig erklärt. Damit hat es eine anderslautende Entscheidung des ArbG Frankfurt von Dienstagabend aufgehoben.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Pilotengewerkschaft Cockpit erlassen (Urt. v. 09.09.2015, Az. 9 SaGa 1082/15). Zuvor hatten die Arbeitsgerichte Frankfurt und Köln am Dienstagabend die Klage der Fluggesellschaft gegen den Streik abgewiesen.
Die 9. Kammer des LAG begründet ihr Urteil damit, dass der Arbeitskampf streikfremde Ziele verfolge. Es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde.*
In den Wings-Tochterunternehmen (zum Beispiel "Eurowings") werden niedrigere Gehälter als bei der Lufthansa gezahlt. Offiziell richtete sich der Streik hingegen nur gegen die Übergangslösungen für die beschäftigten Piloten, nicht gegen die grundsätzliche Konzernumstrukturierung.
Wegen des Streiks fallen am Mittwoch vorraussichtlich rund zwei Drittel der 1.500 geplanten Flugverbindungen aus, nachdem Cockpit den Arbeitskampf auch auf Kurz- und Mittelstrecken ausweitete.
*Aktualisierung entsprechend der Pressemitteilung des Gerichts, 09.09.2015, 14.42 Uhr.
ms/LTO-Redaktion
LAG Hessen stoppt Pilotenstreik: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16849 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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