Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 04:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-hamm-falschgeld-in-der-stadtkasse-verdachtskuendigung-wirksam
Fenster schließen
Artikel drucken
1313

LAG Hamm: Falschgeld in der Stadtkasse - Verdachtskündigung wirksam

kgr/LTO-Redaktion

30.08.2010

Das LAG Hamm bestätigte eine Kündigung der Stadt Dortmund gegen eine langjährige Mitarbeiterin. Sie war in Verdacht geraten, in der Kasse des Führerscheinstelle Geld gegen Falschgeld ausgetauscht zu haben. Die vorgebrachten Indizien sah das Gericht als ausreichend an.

Anzeige

Nachdem bereits das Arbeitsgericht Dortmund die gegen die Kündigung gerichtete Klage der Verwaltungsangestellten abgewiesen hatte,  blieb auch die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) ohne Erfolg.

Die Klägerin bearbeitete im Straßenverkehrsamt Führerscheinangelegenheiten und hatte dabei Gebühren zu kassieren. Bei einer Kassenprüfung wurde Falschgeld gefunden. Da es sich bei einem Geldbestand in der Kasse von 828 Euro um 650 Euro Falschgeld handelte, wurde der Stadtangestellten vorgeworfen, Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht zu haben.

Die Klägerin hatte sich damit verteidigt, dass sie die Euro-Scheine nicht als Falschgeld erkannt habe. Der behördeneigene Kassenautomat habe häufiger Geldscheine nicht angenommen, so dass ihr Versuch, die Geldscheine einzuzahlen gescheitert sei. Sie habe dann die zuvor separat gesammelten Geldscheine in Höhe von 650 Euro in die Barkasse gelegt und sich 650 Euro aus der Kasse genommen, weil sie in dieser Höhe im Laufe der 6-7 Wochen am Kassenautomat Privatgeld eingesetzt habe. Ihren Vorgesetzten informierte sie darüber nicht.

Das LAG befand nun die Verdachtskündigung für wirksam. Die von der Stadt vorgetragenen Indizien machten die Klägerin dringend verdächtig, das Geld bewusst ausgetauscht zu haben. Bei Inaugenscheinnahme der Geldscheine durch das Gericht habe sich herausgestellt, dass die Fälschungen dilettantisch gemacht und sofort erkennbar waren. Deswegen hielt es das LAG für nicht nachvollziehbar, dass die Klägerin beim Empfang der Scheine keine Auffälligkeiten feststellte und sie darüberhinaus auch noch nach erfolglosem Einzahlen in den Kassenautomaten im Austausch durch ihr Privatgeld Einzahlungen gemacht hat.

(LAG Hamm,Urteil vom 26.08.2010 - 17 Sa 537/10)

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1313 (abgerufen am: 18.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Strafrecht
    • Arbeitsrecht
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ver­ga­be-, Bei­hil­fe- und För­der­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH