Die winzige Christliche Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung kann keine wirksamen Tarifverträge abschließen - das hat das LAG Hamm am Freitag entschieden.
In der Begründung des Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) heißt es, der Gewerkschaft fehle es an sozialer Macht, um faire Tarifverträge zu erzielen (Urt. v. 23.09.2011, Az. 10 TaBV 14/11). "Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sollten in Tarifverhandlungen gleich starke Partner sein. Diese soziale Mächtigkeit liegt bei der GKH nicht vor", sagte ein Gerichtssprecher. Die IG Metall wirft der Christlichen Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung den Abschluss von "Gefälligkeitsverträgen" vor.
Die GKH hat nach Angaben des ostwestfälischen Gerichts knapp 1700 Mitglieder und ein monatliches Budget von rund 21.000 Euro. Damit erreicht die Gewerkschaft, die dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) angehört, einen Organisationsgrad von nur 0,6 Prozent im Kunststoffgewerbe und in der Holzverarbeitung. In den Branchen sind rund 190.000 Menschen beschäftigt.
Die Entscheidung des LAG Hamm ist rechtskräftig und bedeutet, dass durch die GKH abgeschlossene Tarifverträge unwirksam sind. Die 2003 gegründete Gewerkschaft hat mehr als 60 Tarifverträge für verschiedene Handwerke vereinbart. Die IG Metall hatte einen Feststellungsantrag zur Tariffähigkeit gestellt. Vorstandsmitglied Helga Schwitzer nannte die Entscheidung eine "Absage an alle Pseudo-Gewerkschaften". Das Geschäftsmodell, die DGB-Gewerkschaften zu verdrängen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu drücken, sei gescheitert, sagte sie in Frankfurt am Main.
Der Antrag durchlief alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt und wurde an das LAG Hamm zurückverwiesen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte deutlich gemacht, dass bereits abgeschlossene Tarifverträge kein ausreichendes Merkmal für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft seien, sondern auch eine soziale Macht notwendig sei. Diese Argumentation hat das LAG Hamm im aktuellen Urteil übernommen - es verneint die Tariffähigkeit der GKH aufgrund der geringen finanziellen Ausstattung und Mitgliederzahl.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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LAG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4387 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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