LAG Hamm: Arbeitgeber bekommt Detektivkosten nicht ersetzt

20.07.2011

Ein neugieriger Chef, der einem Angestellten im monatelangem Streit um eine Kündigung nachspionieren ließ, bleibt jetzt auf einer teuren Detektivrechnung sitzen. Dies entschied das LAG Hamm am Mittwoch.

Der ehemalige Mitarbeiter habe keiner vorsätzlichen Pflichtwidrigkeit überführt werden können. Außerdem seien die Detektivkosten unverhältnismäßig hoch, so das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG, Urt. v. 20.07.2011, Az. 4 Sa 322/11).

Der Kraftfahrer hatte im August 2009 nach einem halben Jahr Beschäftigungszeit gegen eine Änderungskündigung geklagt. In der Folge sprach der Arbeitgeber mehrfach fristlose Kündigungen aus. Beide Parteien einigten sich im Juli 2010 auf eine Abfindung von 4.400 Euro bei Vertragsende August 2009.

Im Mai und Juni 2010 hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zwei Monate lang observieren lassen. Ein Detektivteam fand heraus, dass der Kraftfahrer einem anderen Job nachging. 21.000 Euro stellten die Spione in Rechnung. Die wollte der Auftraggeber von dem Mann ersetzt haben.

Die Revision ließen die Richter nicht zu.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LAG Hamm: Arbeitgeber bekommt Detektivkosten nicht ersetzt . In: Legal Tribune Online, 20.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3813/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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