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LAG Hamm bestätigt Entscheidung: Berg­manns­kün­di­gungen bleiben unwirksam

15.12.2020

Totems auf der stillgelegten Halde Haniel in Bottrop.

sehbaer_nrw - stock.adobe.com

Nach dem Aus der Kohleförderung in Bottrop haben mehr als 150 Bergmänner gegen ihre Kündigung geklagt. Einige haben jetzt vor dem LAG Hamm in zweiter Instanz Recht bekommen. Sie haben nun Anspruch auf Verzugslohn.

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Die Kündigung von sechs Bergleuten der stillgelegten Steinkohlezeche Prosper Haniel in Bottrop durch das Bergbauunternehmen RAG ist unwirksam. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bestätigte am Dienstag in einem Berufungsverfahren eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Gelsenkirchen vom Januar "vollumfänglich", wie ein Sprecher sagte. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Urt. v. 15.12.2020, Az. 9 Sa 761/20). Die sechs Bergleute befänden sich damit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und hätten Anspruch auf sogenannten Verzugslohn.

Das Bergwerk hatte die Kohleförderung 2018 eingestellt. Die RAG hatte die Kündigungen zum Jahresende 2019 ausgesprochen. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Versuche einer außergerichtlichen Einigung waren zuvor gescheitert.

Das ArbG Gelsenkirchen hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass bei dem im März 2019 zwischen Arbeitgeber und Prosper-Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat und nicht der örtliche Betriebsrat zuständig gewesen wäre. Die RAG bekräftigte in einer Stellungnahme ihre Ansicht, dass die ausgesprochenen Kündigungen rechtmäßig sind. Die RAG werde daher die möglichen Rechtsmittel gegen die Urteile des Landesarbeitsgerichtes Hamm prüfen, hieß es. Möglich ist nach Angaben des Gerichtssprechers eine Nichtzulassungsbeschwerde.

Hoffnung auf außergerichtliche Einigung

Die RAG betonte, dass keiner der Kläger die Voraussetzungen für die bergbauspezifische Vorruhestandsregelung des sogenannten Anpassungsgeldes erfülle. Man habe daher zahlreiche Anstrengungen unternommen, alle jüngeren Bergleute von Arbeit in Arbeit zu vermitteln und diese bei der Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des Steinkohlenbergbaus zu unterstützen. "Alle Hilfsangebote wurden von den Klägern abgelehnt."

Der Anwalt der Bergleute, Daniel Kuhlmann, geht davon aus, dass das LAG auch in den weiteren noch anhängigen Verfahren die Kündigungen für unwirksam erklären wird. Das Gericht gab die Zahl mit etwa 145 an. In den auf mehrere Kammern verteilten Verfahren soll im Januar, Februar und März geurteilt werden.

Laut Kuhlmann muss die RAG jetzt die Löhne für die Zeit seit Jahresbeginn nachzahlen. Er äußerte die Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung. "RAG und Kumpel müssen sich nun zusammensetzen und nach Lösungen suchen." Nach Angaben des Gerichtssprechers hatten die Vertreter der RAG auch schon während des Verfahrens die "Bereitschaft erkennen lassen, sich zu vergleichen".

dpa/pdi/LTO-Redaktion

 

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LAG Hamm bestätigt Entscheidung: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43745 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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