Die als "Hartz-IV-Rebellin" bekannt gewordene Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann muss einen neuen Posten in der Hamburger Sozialbehörde auch gegen ihren Willen vorerst antreten. Nach dem Hamburger ArbG wies am Donnerstag auch das LAG ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg verneinte wie schon die vorherige Instanz die Eilbedürftigkeit, welche eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würde (Urt. v. 20.11.2014, Az. 7 SaGa 4/14). Auch Hannemanns neuen Hinweis, dass der Job als Sachbearbeiterin im Referat Integrationsamt ihrer Gesundheit nicht förderlich und damit unannehmbar sei, wies das Gericht zurück.
Die "Hartz-IV-Rebellin" hatte zwar anerkannt, dass ihrem Rheuma-Leiden durch eine entsprechende Ausstattung des Büros Rechnung getragen werde. Gleichwohl wolle sie den Posten aber nicht antreten, da er - anders als ihre Arbeit im Job-Center - hauptsächlich aus Büroarbeit bestehe, sie aber aus gesundheitlichen Gründen Bewegung brauche. "Es reicht nicht der Weg zum Kopierer", sagte Hannemann, die bei der Bürgerschaftswahl 2015 für die Linken kandidiert.
"Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit können wir hier nicht sehen", sagte dagegen die Vorsitzende Richterin. Der Anwalt der Sozialbehörde argumentierte, dass Hannemann die Stelle bislang noch gar nicht angetreten habe, deshalb auch nicht beurteilen könne, ob sie ihrer Gesundheit schade. Trotz der für Hannemann nachteiligen Entscheidung riet die Vorsitzende Richterin den Parteien jedoch, grundsätzlich über einen Vergleich, also eine andere Arbeitsstelle für die rebellische Mitarbeiterin nachzudenken.
Hannemann wurde im Gerichtssaal von rund 30 Sympathisanten begleitet. Sie verwiesen auf Schildern auf das Essay "Empört Euch", in dem der ehemalige französischen Widerstandskämpfer und UN-Diplomat Stéphane Hessel gegen den Finanzkapitalismus wettert.
Hannemann, die nach eigenen Angaben bis Ende des Monats krankgeschrieben ist, will zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona. Dort war sie im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen das "System Hartz IV" kämpft. Sie weigerte sich, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder Stellenangebote ablehnten.
dpa/age/LTO-Redaktion
LAG Hamburg fehlt Eilbedürftigkeit für eV: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13876 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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