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LAG Hamburg zum "Krabbenbrötchenfall": Karstadts Kündigung unwirksam

01.08.2014

Erst der "Fall Emmely", jetzt die "Krabbenbrötchen". Weil eine Karstadt-Mitarbeiterin in ein solches gebissen, dafür aber nicht bezahlt hatte, wurde sie entlassen. Doch nicht jeder Vermögensschaden rechtfertigt gleich den Rausschmiss.

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat die Berufung der Karstadt Feinkost GmbH gegen die Entscheidung der ersten Instanz zurückgewiesen.

Schon das Arbeitsgericht (AG) war der Ansicht, der Frau dürfe wegen eines Bisses in ein Fischbrötchen nicht gekündigt werden. Auch, wenn die Verkäuferin dafür nicht bezahlt hatte. Eine Abmahnung sei ein ausreichendes und zugleich milderes MIttel. So sahen es auch die Richter am LAG (Urt. v. 30.07.2014, Az. 5 Sa 22/14).

Der Vorfall ereignete sich im August 2013. Die Frau bekleidete eine Stelle in der Feinkostabteilung von Karstadt. Ihr Vorgesetzter ertappte sie dabei, wie sie in ein halbes mit Nordseekrabbensalat belegtes Brötchen gebissen hatte. Wenige Tage später winkte die Entlassung, zunächst fristlos, kurz darauf kündigte der Arbeitgeber auch fristgemäß.

Nicht jeder Vermögensschaden zerstört das Vertrauen

Der Fall erinnert stark an den vor wenigen Jahren höchstrichterlich entschiedenen Fall "Emmely". Eine Kassiererin wurde verdächtigt, Wertbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst zu haben, die ihr vom Filialleiter lediglich zur Verwahrung übergeben worden waren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im Jahr 2010, dass in solchen Fällen auch eine Abmahnung ausreiche, man müsse nicht gleich kündigen (Urt. v. 10.06.2010, Az. 2 AZR 541/09).

Ähnlich verhielt es sich auch im "Krabbenbrötchenfall". Ein Sprecher des LAG betonte, dass nicht jeder durch den Arbeitnehmer verursachte Vermögensschaden zu einer Kündigung wegen eines zerstörten Vertrauensverhältnisses führen dürfe, sofern auch mildere Mittel in Betracht kämen. So hätte auch hier eine Abmahnung der Mitarbeiterin genügt.

Dass sich das BAG auch mit diesem Fall wird beschäftigen müssen, ist unwahrscheinlich. Eine Revision hat das LAG nicht zugelassen.

una/LTO-Redaktion

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LAG Hamburg zum "Krabbenbrötchenfall": Karstadts Kündigung unwirksam . In: Legal Tribune Online, 01.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12770/ (abgerufen am: 20.05.2022 )

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