Das private Bahnunternehmen Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH geht nun doch nicht gerichtlich gegen Streiks der Lokführer vor. Nach Angaben des LAG Halle hat die Gesellschaft ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Lokführergewerkschaft GDL beim Arbeitsgericht Magdeburg zurückgezogen.
Gründe nannte das Unternehmen laut Landesarbeitsgericht (LAG) nicht.
Die Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH hatte die Auffassung vertreten, dass die Arbeitskampfmaßnahmen, mit denen die GDL einen bundesweiten Rahmentarifvertrag für Lokführer durchsetzen wollte, im Unternehmen unverhältnismäßig seien.
Die Gesellschaft betreibt den Angaben zufolge unter anderem den Harz-Berlin-Express zwischen Berlin-Ostbahnhof und Thale/Vienenburg sowie den Harz-Elbe-Express von Magdeburg nach Halberstadt-Thale-Blankenburg.
Die GDL hat weitere Streiks angekündigt, wenn die Deutsche Bahn und ihre Konkurrenten nicht bis Dienstag, 24 Uhr, ein neues Angebot vorlegen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LAG Halle: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2768 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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