Trotz seines Erfolgs vor dem EGMR im vergangenen Jahr blieb die Restitutionsklage eines Organisten gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, die katholische Kirche, vor dem LAG Düsseldorf erfolglos. Für eine Wiederaufnahme seines Kündigungsverfahrens komme der Kirchenmusiker fünf Jahre zu spät, befanden die Richter am Mittwoch.
Für Fälle, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kippt, habe der Gesetzgeber eine Stichtagsregelung eingeführt: Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen waren, sollten dies auch bleiben. Der Fall des Organisten war bereits 2003 abgeschlossen.
Die katholische Kirche hatte ihm 1998 gekündigt, weil er sich von seiner Ehefrau getrennt hatte und vor der Scheidung eine außereheliche Beziehung eingegangen sein soll. Gegen die Kündigung wehrte sich der Musiker vor den deutschen Gerichten ohne Erfolg.
Dann lag der Fall sieben lange Jahre beim EGMR in Straßburg. Der Gerichtshof sah schließlich die Menschenrechte des Klägers verletzt. So sei gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Achtung des Privat- und Familienlebens, verstoßen worden. Hinsichtlich einer Wiederaufnahme hatte das Verfahren vor dem EGMR allerdings zwei Jahre zu lang gedauert.
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) kann der Musiker gegen die Stichtagsregelung vor dem Bundesarbeitsgericht vorgehen. Die Düsseldorfer Richter haben die Revision zugelassen (Urt. v. 05.05.2011, Az. 7 Sa 1427/10).
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LAG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3194 (abgerufen am: 14.02.2025 )
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