LAG Düsseldorf weist Mobbing-Klage ab: Kein Schmerzensgeld in Höhe von 900.000 Euro

26.03.2013

In einem Mobbing-Prozess hat das LAG Düsseldorf am Dienstag die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen beschäftigten Frau zurückgewiesen. Dabei ging es um die rekordverdächtige Entschädigungssumme von 900.000 Euro.

Die Frau hatte behauptet, ihre Vorgesetzten hätten sie jahrelang schikaniert. So habe man ihr Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer entfernte Einsatzstelle "entsorgt".

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf wertete die von der Klägerin eingebrachten Fälle mit Urteil vom 26.03.2013 (Az. 17 Sa 602/12) jedoch nicht als systematisches Mobbing und folgte damit dem Urteil des Arbeitsgerichtes Solingen. Es handele sich um eine im Arbeitsleben übliche Konfliktsituation. In ihrer Urteilsbegründung brachte die Kammer gleichzeitig zum Ausdruck, dass die Klägerin selbst nicht ausreichend versucht habe, die verhärtete Konfliktsituation zu entschärfen. So habe sie ein Mediationsverfahren davon abhängig gemacht, dass ihre Vorgesetzten das Mobbing zugeben.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Düsseldorf weist Mobbing-Klage ab: Kein Schmerzensgeld in Höhe von 900.000 Euro . In: Legal Tribune Online, 26.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8413/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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