Nach der Kündigung hatte der Kirchenmusiker vor den deutschen Arbeitsgerichten den Kampf um die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz stets verloren. Nachdem sein Fall sieben Jahre lang beim EGMR lag, konnte der Mann letztes Jahr schließlich einen juristischen Sieg verbuchen. Am kommenden Mittwoch verhandelt nun das LAG in Düsseldorf über eine Wiederaufnahme seines Verfahrens.
Die katholische Kirche hatte dem Organist 1998 gekündigt, weil er sich von
seiner Ehefrau getrennt hatte und vor der Scheidung eine
außereheliche Beziehung eingegangen sein soll.
Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah die Menschenrechte des Klägers verletzt. So sei gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Achtung des Privat- und Familienlebens, verstoßen worden.
Im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Az. 7 Sa 1427/10) müsste zunächst geklärt werden, ob auch Fälle, die vor 2006 rechtskräftig abgeschlossen waren, neu aufgerollt werden können.
dpa/age/LTO-Redaktion
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LAG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3167 (abgerufen am: 10.02.2025 )
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