Druckversion
Dienstag, 12.05.2026, 14:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-duesseldorf-12sa75717-kuendigung-kirche-chorleiter-musiker-beziehung-ausserehelich-schadensersatz-rechtskraft
Fenster schließen
Artikel drucken
30899

Kündigung wegen außerehelicher Beziehung: Kir­chen­mu­siker erhält keinen Scha­dens­er­satz

12.09.2018

Kirchenmusiker (Symbol)

© Magnus - stock.adobe.com

Ein ehemaliger Chorleiter erhält rund 20 Jahre nach seiner Kündigung keinen Schadensersatz. Die Rechtskraft der bisherigen Gerichtsentscheidungen werde nicht durchbrochen, entschied das LAG Düsseldorf und wies seine Klage ab.

Anzeige

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat die auf Schadensersatz gerichtete Klage eines ehemaligen Chorleiters einer katholischen Kirchengemeinschaft abgewiesen (Urt. v. 12.09.2018, Az. 12 Sa 757/17). Er hatte Ersatz für die Vergütung verlangt, die ihm seit seiner Entlassung aus der Kirchengemeinde entgangen war.

Der Mann war bei einer katholischen Kirchengemeinde des Bistums Essen beschäftigt. Später trennte er sich von seiner Ehefrau und lebte mit einer neuen Partnerin zusammen. Als bekannt wurde, dass seine neue Partnerin ein Kind von ihm erwartete, kündigte ihm die Gemeinde. Das war im Jahr 1998.

Der Fall des Mannes beschäftigt die Justiz seitdem immer wieder, der Instanzenzug dürfe seinesgleichen suchen: Nachdem das LAG seiner Kündigungsschutzklage damals statt gab, hoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Entscheidung wieder auf, das LAG wies die Klage danach ab. Eine dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BAG verworfen, eine Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht angenommen.

EGMR sprach dem Mann 40.000 Euro zu

Im September 2010 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Beschwerde des Kirchenmusikers statt und stellte einen Verstoß gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Mit Urteil vom 28.06.2012 sprach der EGMR dem Mann schließlich eine Entschädigung von 40.000 Euro zu. Die deutschen Arbeitsgerichte hätten "nicht sorgfältig genug zwischen den Rechten des Klägers und des kirchlichen Arbeitgebers abgewogen", befanden die Straßburger Richter.

Damit nicht genug: die von ihm daraufhin erhobene Restitutionsklage nach nationalem Recht wurde vom LAG und BAG als unzulässig verworfen. Der in das deutsche Recht eingeführte Wiederaufnahmegrund der vom EGMR festgestellten Konventionsverletzung war auf das Verfahren zeitlich noch nicht anwendbar, entschieden die Gerichte. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb wieder erfolglos, ein von ihm geltend gemachter Wiedereinstellungsanspruch scheiterte vor dem LAG und dem BAG ebenfalls.

To be continued..?

Seine Schadensersatzklage wurde nun vom LAG am Mittwoch abgewiesen. Es stehe rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung im Jahre 1998 ein Ende gefunden habe. Den Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Gemeinde oder das Bistum Essen, die diese Entscheidungen durchbrechen könnte, habe der Mann nicht geführt. Die Kirche habe sich weder in vorsätzlicher Weise rechtskräftige Urteile erschlichen, noch im damaligen Kündigungsschutzverfahren bewusst falsche oder unvertretbare Tatsachen vorgetragen, so das LAG.

Die dauerhafte außereheliche Beziehung des Musikers sei nach kirchenrechtlichem Verständnis an sich als Kündigungsgrund geeignet gewesen. Der EGMR habe das nicht beanstandet, sondern wörtlich ausgeführt, dass dies "an sich kein Problem darstellt". Auch habe die Kirche nicht bewusst falsch oder unvertretbar vorgetragen, dass der Kirchenmusiker eine Nähe zum "Verkündungsauftrag" gehabt habe. Dazu hatte der EuGH erst am gestrigen Dienstag im Falle eines Chefarztes entschieden, dass sich eine berechtigte berufliche Anforderung einer Kirche aus der Tätigkeit ergeben kann, z.B. wenn sie mit der Mitwirkung an der Bestimmung des Ethos der betreffenden Kirche oder einem Beitrag zu deren Verkündigungsauftrag verbunden ist. 

Das letzte Wort könnte das LAG damit allerdings noch immer nicht gesprochen haben. Das Gericht ließ die Revision zu.

acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kündigung wegen außerehelicher Beziehung: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30899 (abgerufen am: 12.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Diskriminierung
    • Ehe
    • Kirche
    • Kündigung
    • Religion
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Bill Kaulitz von der Band Tokio Hotel tritt beim 20 Jahre "Durch den Monsun" Konzert in der Berliner Wuhlheide auf. 08.05.2026
Persönlichkeitsrecht

Widerspruch bereits eingelegt:

Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt.

Artikel lesen
Renate S. bedient in ihrer Wohnung einen Braille-Drucker 07.05.2026
Diskriminierung

BGH verhandelt zur Geltung des AGG im Gesundheitswesen:

Rehak­linik nahm blinde Pati­entin nicht auf

Nach einer Knie-OP musste eine blinde Frau eine Reha absolvieren, doch die Klinik verweigerte ihr die Aufnahme. Der BGH muss klären, ob das AGG für medizinische Behandlungsverträge gilt. Er will seine Entscheidung am 21. Mai verkünden.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Audi A5 Cabriolet 05.05.2026
Auto

OLG Nürnberg:

Ex-Mann muss zur Hoch­zeit geschenktes Cabrio her­aus­geben

Zur Traumhochzeit am Tropenstrand schenkt ein Mann seiner Frau ein Cabrio. Die Beziehung geht in die Brüche, doch was wird aus dem Auto? Das OLG Nürnberg musste entscheiden.

Artikel lesen
Deutschlandflagge am Bundestag 04.05.2026
Bundestag

Beflaggung am Bundestag:

Auch dieses Jahr keine Regen­bo­gen­flagge zum CSD

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hält an ihrem Kurs fest: Zum Berliner Christopher Street Day im Juli wird auf dem Parlamentsgebäude keine Regenbogenflagge wehen. Das hatte 2025 für eine Kontroverse gesorgt. LTO erläutert die Rechtslage.

Artikel lesen
Drei Pferde auf einer Weide. Eines tritt aus. 30.04.2026
Tierhalterhaftung

LG Köln zum Pferdetritt:

8.000 Euro Behand­lungs­kosten nach Streit zwi­schen "Diva" und "Bella"

Wenn Pferde ihre Rangordnung klären, fliegen häufig die Hufe. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, wenn die Kennenlernphase auf der Weide mit der schweren Verletzung eines Tieres endet, entschied nun das LG Köln.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dyn Media GmbH
Werk­stu­die­ren­de (m/w/d) für den Be­reich Le­gal

Dyn Media GmbH, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/ Reg­Tech

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Chemnitz

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Referendartag beim Finanzgericht Köln

19.05.2026, Köln

START SMART - Dein Fahrplan in die Unabhängigkeit: I. Vorsorge

12.05.2026, Köln

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

12.05.2026

Logo von e-fellows.net
LL.M. Forum

12.05.2026

ZPO II

12.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH