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14351

LAG Berlin-Brandenburg zu Leiharbeitnehmern: Arbeitgeber trägt Risiko ihrer Einsetzbarkeit

14.01.2015

Das LAG Berlin-Brandenburg stärkt die Rechte von Leiharbeitnehmern. Es untersagte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Abbau von Plusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto, wenn der Verleiher keine Möglichkeit hatte, den Arbeitnehmer einzusetzen. Der Fall könnte nun vor das BAG gehen.

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Fehlt einem Verleiher die Möglichkeit, seinen Leiharbeitnehmer bei einem Entleiher einzusetzen, darf er die dadurch entstehenden Minusstunden nicht einseitig mit vorhandenen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, wie am Dienstag bekannt wurde (Urt. v. 17.12.2014, Az. 15 Sa 982/14).

Der Arbeitgeber betreibt eine Arbeitnehmerüberlassung und setzte die Arbeitnehmerin als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Entleihern ein. Unabhängig von ihrer tatsächlichen Einsatzzeit enthielt die Arbeitnehmerin eine regelmäßige monatliche Vergütung auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten wurden in einem entsprechenden Konto erfasst. Der Arbeitgeber berücksichtigte dort Zeiten zu Lasten der Sachbearbeiterin, in denen er sie nicht einsetzen konnte.

Das LAG befand diese Verrechnung der Minus- mit den Plusstunden nun für unzulässig. Zum einen erlaube der in diesem Fall anwendbare Manteltarifvertrag Zeitarbeit zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB ein solches Vorgehen nicht.

Selbst wenn der Tarifvertrag anders auszulegen wäre, dürfe der Verleiher das Risiko, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, nicht einseitig auf diesen verlagern. Sein Recht auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers könne nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden, § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Entgegenstehende tarifliche Regelungen seien unzulässig.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ließ das LAG Berlin-Brandenburg die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zu.

ahe/LTO-Redaktion

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LAG Berlin-Brandenburg zu Leiharbeitnehmern: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14351 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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