Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 10:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-berlin-brandenburg-26sa115117-taxifahrer-standzeit-bereitschaft-pause-signalknopf
Fenster schließen
Artikel drucken
30719

LAG Berlin-Brandenburg zur Arbeitszeiterfassung: Taxi­fahrer muss keinen Bereit­schafts-Knopf drü­cken

03.09.2018

Wartende Taxen

© Björn Wylezich - stock.adobe.com

Alle drei Minuten sollten Berliner Taxifahrer einen Knopf betätigen, weil ihre Stand- sonst als Pausenzeit erfasst würde. Unverhältnismäßig, befand das LAG: Es handle sich auch ohne Knopfdruck um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten.

Anzeige

Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden, wie es am Montag bekanntgab (Urt. v. 30.08.2018, Az. 26 Sa 1151/17).

Ein Taxifahrer hatte von seinem Arbeitgeber auch für die Standzeiten im Laufe des Arbeitstages den gesetzlichen Mindestlohn verlangt. Das Taxiunternehmen berief sich darauf, sämtliche von dem Zeiterfassungssystem im Taxi erfassten Arbeitszeiten vergütet zu haben, weitere Arbeitszeit sei nicht angefallen.

Zur Zeiterfassung war im Taxi im Falle einer Standzeit stets nach jeweils drei Minuten vom Fahrer eine Taste zu drücken, worauf ein akustisches und optisches Signal hinwies. Hat der Fahrer die Taste nicht gedrückt, wurde die darauf folgende Standzeit nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst.

LAG: Standzeiten als vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten

Der Taxifahrer war der Auffassung, er könne den Mindestlohn auch für die Zeit verlangen, in der er nicht die Signaltaste gedrückt hatte. Er habe sich auch zu diesen nicht per Knopfdruck erfassten Zeiten stets bereitgehalten Fahrgäste aufzunehmen. Die Signaltaste zu betätigen sei indes nicht zumutbar und auch nicht immer möglich gewesen. Auch sei er gehalten gewesen, die Signaltaste nur in einem solchen Umfang zu betätigen, dass ein bestimmter Umsatz pro erfasster Arbeitsstunde erzielt werde.

Das LAG hat wie bereits das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin (Urt. v. 10.08.2017, Az. 41 Ca 12115/16) einen Anspruch auf den Mindestlohn auch für Standzeiten ohne Betätigung der Signaltaste bejaht. Bei den Standzeiten handle es sich um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten. Dass der Taxifahrer nicht immer in regelmäßigen Abständen den Knopf drückte, stehe der Vergütungspflicht aber nicht entgegen.

Die Weisung, einen solchen Signalknopf zur Bestätigung der Arbeitsbereitschaft alle drei Minuten zu drücken, sei nicht durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt und in Abwägung der beiderseitigen Belange unverhältnismäßig, entschieden die Berliner Richter.

Dass es sich in dem Fall bei den nicht erfassten Standzeiten nicht um Pausenzeiten handeln könne, werde auch an der Verteilung der Zeiten deutlich, so das LAG. Bei einer Zeit von knapp zwölf Stunden zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende entsprächen als Arbeitszeit erfasste Standzeiten von nur elf Minuten, wie sie hier beispielsweise angefallen sind, nicht den Arbeitsabläufen im Taxigewerbe.

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg zur Arbeitszeiterfassung: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30719 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Mindestlohn
    • Taxi
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Die Richterbank im Saal des LAG. 12.03.2026
AGG

LAG Rheinland-Pfalz ist anderer Meinung als ArbG:

10.000 Euro für Anwalt aus Mün­chen in AGG-Ver­fahren

Ein Arbeitsrechtler aus München hat ein AGG-Verfahren in der Berufungsinstanz gewonnen. Das LAG in Mainz erkannte eine Diskriminierung und sah nicht genug Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch. Auch eine DSGVO-Entschädigung bekommt er.

Artikel lesen
Diskussion am Arbeitsplatz 04.03.2026
Individual-Arbeitsrecht

Schlecht- oder Minderleistung im Arbeitsverhältnis:

Wann droht Low-Per­for­mern die Kün­di­gung?

Wenn Arbeitnehmer nicht die gewünschte Leistung erbringen, möchten Arbeitgeber diesen häufig kündigen. Doch Beschäftigte sind nur verpflichtet, so gut arbeiten, wie sie können. Was ist also ein Low-Performer und was gilt arbeitsrechtlich?

Artikel lesen
Alexander Dobrindt 23.02.2026
Asyl

Grüne warnen vor Täuschungsmanöver:

Wie Dobrindt Asyl­be­werber sch­neller in Arbeit bringen will

Asylbewerber sollen künftig schon nach drei Monaten arbeiten dürfen. Die Reaktionen sind positiv. Kritik gibt es aber an möglichen Ausnahmen und der parallel geplanten Streichung kostenloser Sprach- und Integrationskurse.

Artikel lesen
Zwei Personen tauschen positive Energie aus, was Teamgeist und effektive Kommunikation bei Zielvorgaben symbolisiert. 23.02.2026
Karriere-News

Zielvorgaben und Zielvereinbarungen:

Wenn Fehler beim Bonus teuer werden

Woran wird Erfolg gemessen? Das legt jedes Unternehmen anders fest und definiert dafür Ziele samt zu zahlender Boni mit den Beschäftigten. Doch bei Zielvorgaben oder -vereinbarungen gibt es diverse Regeln zu beachten.

Artikel lesen
Ein Mann hebt eine Abstimmungskarte auf dem Landesparteitag der AfD Thüringen. 20.02.2026
AfD

ArbG sieht Zweifel an Verfassungstreue, aber Verfahrensfehler:

Behörde muss neu über Bewer­bung eines AfD-Mit­g­lieds ent­scheiden

Ein AfD-Mitglied erhielt wegen seiner Parteizugehörigkeit im Bewerbungsverfahren für eine Behördenstelle eine Absage. Das ArbG Erfurt sieht Verfahrensfehler – aber auch Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes.

Artikel lesen
eine Polizistin 19.02.2026
Beamte

Nach Rücknahme einer Klage auf Teilzeit:

Poli­zistin muss weiter Voll­zeit arbeiten

Eine Polizistin klagte gegen das Land NRW auf Arbeit in Teilzeit. Sie könne mit ihrem Mann – auch ihr Anwalt  – nur noch jedes vierte Wochenende verbringen. Nach Erläuterungen durch das VG Gelsenkirchen nahm sie die Klage zurück.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Lei­tung der Ab­tei­lung Qua­li­fi­zie­rung

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung , Dres­den

Logo von Die Staatstheater Stuttgart
Ju­rist im Ar­beits­recht in Ex­per­ten­funk­ti­on (m/w/d)

Die Staatstheater Stuttgart , Stutt­gart

Logo von ADVANT Beiten
Rechts­an­walt als Sala­ry oder Lo­cal Part­ner (w/m/d) Ar­beits­recht

ADVANT Beiten , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Ju­nior As­so­cia­te im Be­reich Ar­beits­recht in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Ham­burg

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

14.03.2026, Köln

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH