LAG Berlin-Brandenburg zum Bildungsurlaub: Yoga kann der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung dienen

16.04.2019

Nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg können Arbeitnehmer für die Teilnahme an einem fünf-tägigen Yogakurs bezahlten Bildungsurlaub beantragen.

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat  das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) entschieden und einen Anspruch eines  Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünf-tägigen Kurs "Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" bejaht (Urt. v. 11.04.2019, Az. 10 Sa 2076/18).

Zur Begründung führte das Gericht aus, der Kurs erfülle die Voraussetzungen, die das Berliner Bildungsurlaubsgesetz für einen Bildungsurlaub aufstelle. Demnach reiche es aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen.

Hiernach solle unter anderem die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg zum Bildungsurlaub: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34947 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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