Lafontaine-Attentäterin wieder frei: Parlamentsbesuche verboten

18.09.2014

Das Attentat auf den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Lafontaine erschütterte 1990 die Republik. 24 Jahre später beschäftigt sich der NRW-Landtag mit dem Thema, denn Adelheid S. ist frei und war einem Besuch im Bundestag nicht abgeneigt.

Die Attentäterin, die vor 24 Jahren den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Oskar Lafontaine lebensgefährlich verletzt hatte, darf keine Parlamentsgebäude mehr besuchen. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums an den Fachausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor. Das Thema stand am Donnerstag auf der Tagesordnung des Gremiums.

In der Nachsorge der aus dem Maßregelvollzug entlassenen Adelheid S. sei bekanntgeworden, dass die heute 67-Jährige überlegt habe, "eine Reise nach Berlin anzutreten und dabei auch eine öffentliche Sitzung des Bundestags zu besuchen", heißt es in dem Bericht. Daraufhin habe die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts (LG) Kleve ihren Entlassungsbeschluss vom Vorjahr bereits im Mai 2014 ergänzt und die Frau angewiesen, keine Parlamentsgebäude aufzusuchen.

Adelheid S. hatte Lafontaine 1990 bei einem Wahlkampfauftritt in Köln-Mülheim mit einem Messerstich nahe der Halsschlagader lebensgefährlich verletzt. 23 Jahre nach der Tat war die frühere Arzthelferin, der Gutachter im Strafprozess Schizophrenie bescheinigt hatten, im Juli 2013 auf Bewährung aus einem Krankenhaus für psychisch kranke Straftäter entlassen worden. Auf Grund neuer Gutachten gehe die Kammer davon aus, dass Adelheid S. keine Straftaten mehr begehen werde, berichtete der Innenminister. Deswegen sei die Polizei nicht eingebunden.

Die ehemalige Attentäterin habe eine Reihe von Auflagen zu erfüllen. Dazu zähle unbefristete Führungsaufsicht. Adelheid S. habe Weisungen hinsichtlich ihres Aufenthalts, ihrer Betreuung in einer Nachsorgeambulanz, ihrer Medikation und Kontrollmaßnahmen einzuhalten. Falls die Nachsorgeambulanz oder die Bewährungshilfe Hinweise auf Gefahren erhielten, die von der Frau ausgehen, werde die Polizei einbezogen, versicherte der Minister. Solche Anhaltspunkte lägen der Landesregierung aber nicht vor.

Das Kölner Landgericht (LG) hatte Adelheid S. im November 1990, sieben Monate nach ihrer Tat, wegen versuchten Mordes an Lafontaine auf unbegrenzte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. In dem Verfahren hatte sie erklärt, sie sei von Jesus zum Mord an einem Politiker aufgefordert worden.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Lafontaine-Attentäterin wieder frei: Parlamentsbesuche verboten . In: Legal Tribune Online, 18.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13232/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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