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Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen: Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

von Dr. Franziska Kring

13.04.2026

Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste

Insgesamt soll der Konzern bewaffneten Gruppen 5,6 Millionen Euro gezahlt haben, um weiter vor Ort produzieren zu können. Foto: picture alliance / Zoonar | John Wreford/SOPA

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

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Mit Zementhersteller Lafarge ist erstmals ein französisches Unternehmen wegen der Finanzierung einer terroristischen Organisation verurteilt worden. Ein Pariser Strafgericht verurteilte das Unternehmen wegen Terrorismusfinanzierung (Art. 421-2-2 Code Pénal, französisches Strafgesetzbuch). Anders als in Deutschland ist in Frankreich eine Unternehmensstrafbarkeit anerkannt.

Wegen seiner Syrien-Geschäfte nach Beginn des dortigen Bürgerkriegs müsse der Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 1,125 Millionen Euro zahlen, so das Gericht. Es ist die höchstmögliche Strafzahlung. Weil das Unternehmen internationale Sanktionen nicht beachtet haben soll, werde eine weitere Strafzahlung fällig. Dies ist über Art. 459 Code des Douanes (französisches Zollgesetzbuch) strafbar.

Zudem verurteilte das Gericht acht ehemalige Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens zu Haft- und Geldstrafen. Wie das Handelsblatt berichtet, erhielt der ehemalige Vorstandsvorsitzende Bruno Lafont eine Haftstrafe von sechs Jahren, der frühere Betriebs-Vizepräsident Christian Herrault eine von fünf Jahren. Ebenfalls verurteilt wurden die früheren Leiter der syrischen Tochtergesellschaft, Bruno Pescheux und Frédéric Jolibois, sowie zwei lokale Sicherheitsverantwortliche und zwei Vermittler.

"Das Urteil ist ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen Straflosigkeit multinationaler Unternehmen bei schweren Menschenrechtsverletzungen", schreibt das European Center for Constitutional Rights (ECCHR) dazu.

5,6 Millionen Euro an bewaffnete Gruppen gezahlt

Trotz des Bürgerkriegs hatte der Zementhersteller im Norden Syriens bis 2014 ein Werk betrieben. Um das Geschäft aufrechtzuerhalten, zahlte das Unternehmen über die Tochter Lafarge Cement Syria (LCS) Gelder in Millionenhöhe an bewaffnete Gruppen. Nach Gerichtsangaben waren es knapp 5,6 Millionen Euro, wie der Sender France Info berichtete. 

Auch soll Lafarge Zement an die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verkauft sowie ihm im Gegenzug Rohstoffe wie Öl abgekauft haben. Zu dieser Zeit waren in Nordsyrien neben dem IS kleinere islamistische Gruppierungen und kurdische Gruppen aktiv. Das Gericht befand, das Geld habe es auch ermöglicht, Terroranschläge in Europa vorzubereiten, schrieb die Zeitung Le Parisien.

Zwei Nichtregierungsorganisationen hatten das Verfahren initiiert: das ECCHR sowie der französische Verein Sherpa. Gemeinsam mit elf ehemaligen LCS-Angestellten hatten sie 2016 eine Strafanzeige gegen Lafarge und LCS eingereicht. Die Hauptvorwürfe umfassten neben der Finanzierung von Terrorismus auch Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Nach Angaben des ECCHR hatten sich mehr als 190 ehemalige syrische Lafarge-Beschäftigte als Nebenkläger:innen an dem Verfahren beteiligt. Rund zehn von ihnen hätten vor Gericht ausgesagt und ihren Alltag geschildert: geprägt von Kündigungsdrohungen, Entführungen, dem Durchqueren von Gebieten unter Scharfschützenbeschuss und Checkpoints, Bombardierungen sowie der ständigen Gefahr von Repressalien durch bewaffnete Gruppen. Ihnen stehe jedoch kein Anspruch auf Entschädigung zu, so das Gericht, da Einzelpersonen nicht als Opfer von Terrorismusfinanzierung anerkannt werden könnten.

Verfahren wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit läuft noch

Als erste juristische Person muss Lafarge sich zudem noch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 121-7 Code Pénal in Verbindung mit Art. 212-1 Code Pénal) verantworten. Hierüber wurde am Montag noch nicht entschieden. Wann es zu einem Prozess kommt, ist offen.

Dass es dazu kommen wird, ist aber nicht unwahrscheinlich, schreiben Prof. Dr. Florian Jeßberger und Luca Hauffe in ihrem Vorbericht auf LTO. 2022 hatte das Pariser Berufungsgericht entschieden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. 

Das Urteil von Montag ist noch nicht rechtskräftig. Der Konzern reagierte auf dpa-Anfrage nach einem Statement nicht.

Mit Material der dpa

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Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59714 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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