Ist der Fußball etwa doch nicht der Deutschen zweitliebstes Kind? Offenbar nicht in Minden: Das VG Minden hat auf Klage von drei Nachbarn des Stadions in Paderborn eine Ausnahmeregelung des Kreises für die Zweitliga-Partie der Heimmannschaft gegen Arminia Bielefeld als rechtswidrig eingestuft.
Ausweislich der Baugenehmigung darf im Stadion nur bis 22.00 Uhr gespielt werden. Der Landrat des Kreises hatte eine Ausnahmegenehmigung bis 22.10 Uhr erteilt, weil das Spiel im Fernsehen übertragen werde und damit ein nationales Publikum erreiche. Das Spiel endete um 22.07 Uhr. Hiergegen klagten die Anwohner.
Nach der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung ist eine Ausnahme erlaubt, wenn es sich um eine nationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt.
Das Gericht schloss sich der Auffassung des Landrats nicht an, dass diese Voraussetzungen hier vorgelegen hätten. Der Landrat hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
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Public-Viewing – so klappt’s auch mit dem Nachbarn
Lärmbelästigung: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/679 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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