Die Frist des BVerfG für die Neuregelung ist längst abgelaufen, doch das seit mehr als einem Jahr andauernde Gefeilsche über die Steuerprivilegien für Firmenerben geht weiter. Jetzt ist der Vermittlungsausschuss am Zug.
Der mehr als ein Jahr dauernde Streit über die Reform der Erbschaftsteuer geht doch wieder in die Verlängerung. Nach dem Bundestagsbeschluss von vor zwei Wochen haben die Länder am Freitag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Damit verzögert sich das umstrittene Gesetz über die künftigen Steuerprivilegien für Firmenerben mindestens bis zum Herbst. SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten die Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen sowie teils verfassungswidrig und verlangen eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzespläne.
Es ist das zweite Vermittlungsverfahren über ein strittiges Koalitionsvorhaben in der laufenden Wahlperiode seit dem Herbst 2013. Das Länder-Votum bei der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause galt bis zuletzt als offen. Die unionsgeführten Länder hatten auf Zustimmung gepocht, um für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die schärferen Regeln eigentlich bis Ende Juni gefordert. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich auch wegen Forderungen der CSU nach weniger scharfen Regeln für Firmenerben praktisch erst in letzter Minute auf Details verständigt. Der Bundestag hatte das Gesetz gebilligt.
CSU spricht von "ausgewogenem Kompromiss"
Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung für zulässig erklärt, aber strengere Vorgaben verlangt. Nach den umstrittenen Koalitionsplänen sollen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall greift eine Bedürfnisprüfung. Wer die ablehnt und den Fiskus nicht in sein Privatvermögen blicken lassen will, kann ein "Abschlagsmodell" nutzen: Mit wachsendem Vermögen wird ein größerer Teil versteuert. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit.
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte zuvor für eine Zustimmung zu dem Gesetz geworben und von einem "ausgewogenen Kompromiss" gesprochen. Er schütze den Bestand der mittelständischen Wirtschaft und erfülle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Firmen benötigten Rechtssicherheit, um über Investitionen zu entscheiden. Es gehe in erste Linie um Arbeitsplätze.
Bayern werde sich in den Nachverhandlungen allen Forderungen nach höheren Steuereinnahmen widersetzen, sagte Seehofer weiter, auf dessen Druck weniger scharfe Vorgaben zugunsten der Unternehmen vereinbart wurden. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Ländern zu und lagen zuletzt bei rund sechs Milliarden Euro pro Jahr. Das ist nicht einmal ein Prozent des Gesamt-Steueraufkommens.
SPD fordert angemessene Besteuerung
SPD, Grüne und Linke sprechen von Steuergeschenken der "wirklich Besitzenden" und einer Überprivilegierung großer Vermögen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, es gehe um eine angemessene Besteuerung. Wer dies fordere, sei kein Feind der Unternehmen. Große Vermögen müssten adäquat an der Finanzierung staatlicher Leistungen beteiligt werden.
Der Entwurf der Bundesregierung sei akzeptabel gewesen, der Kompromiss von CDU, SPD und CSU im Bundestag gerade noch vertretbar, sagte Walter-Borjans. Es habe dann aber "ungezügelte Lobbyarbeit" gegeben. Im Vermittlungsverfahren solle gesichert werden, dass die künftigen Regeln nicht erneut vom Verfassungsgericht gekippt werden.
Das Bundesfinanzministerium sieht mögliche grundlegende Korrekturen skeptisch. Seine Zuversicht, dass es eine bessere Lösung gebe, sei angesichts der unterschiedlichsten Interessenslage "extrem begrenzt", sagte Staatssekretär Michael Meister (CDU).
dpa/acr/LTO-Redaktion
Länder stoppen Erbschaftsteuer-Reform vorläufig: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19936 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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