Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 22:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/l11as37224ber-landessozialgericht-lsg-niedersachsen-bremen-buergergeld-haus-familie
Fenster schließen
Artikel drucken
56369

LSG verneint Hilfsbedürftigkeit: Wer ein großes Haus baut, bekommt kein Bür­ger­geld

20.01.2025

Ein großes Einfamilienhaus (Symbolbild)

Bürgergeld trotz großen Wohneigentums? Der Sozialstaat ist nicht dazu da, Leistungsempfänger zu bereichern, so das LSG. Foto: stock.adobe/js-photo

Ein neues Haus, ein frischer Start – und Bürgergeld dazu? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verneint das: Leistungen, die der Sozialstaat zahlt, seien nicht dafür da, privates Vermögen von Leistungsempfängern zu optimieren.

Anzeige

Sich ein Haus bauen und gleichzeitig auf staatliche Unterstützung angewiesen sein – geht das? Diese Frage musste das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen beantworten. Die Antwort fiel sowohl klar als auch pragmatisch aus: Das Jobcenter muss kein Geld zahlen, wenn Bürgergeldempfänger sich ein (zu) großes Haus gebaut haben und dessen Wert nutzen könnten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Sozialstaat sei nicht dazu da, privates Vermögen zu optimieren (Beschl. v. 07.01.2025, AZ. L 11 AS 372/24 B ER).

Im vorliegenden Fall hatte eine Familie aus dem Emsland während des Bezugs von Bürgergeld ihr bisheriges Haus für 514.000 Euro verkauft und sich von diesem Geld ein neues Eigenheim errichtet. Das Jobcenter sah deshalb keinen Anspruch auf weitere Unterstützung. Der Grund: Der Erlös aus dem Hausverkauf und der Wert des neuen Hauses, welches einen Verkehrswert von 590.000 Euro hat, seien ausreichend, um den Lebensunterhalt zu decken. Die Familie sei nicht (mehr) hilfebedürftig.

Daraufhin klagte die Familie vor dem Sozialgericht (SG) Osnabrück und argumentierte, dass das neu errichtete Haus als geschütztes Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) anzusehen sei und daher nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden dürfe. Außerdem berief sie sich auf die sogenannte Karenzzeit (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II), in der Leistungsempfänger vom Jobcenter auch bei großzügigen Wohnverhältnissen zwölf Monate lang uneingeschränkt Geld bekommen.

Familie muss Haus verwerten

Die Klage vor dem SG war erfolglos, nun blieb auch die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts ohne Erfolg. Das LSG folgte der Argumentation der Familie nicht, schloss sich weitestgehend der Auffassung des SG an und bestätigte die Entscheidung des Jobcenters.

Die Familie sei nicht bedürftig, da das neue Hausgrundstück mit 254 Quadratmetern Wohnfläche für sieben Bewohner kein geschütztes Vermögen darstelle. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB II hätte die Familie maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche (140 Quadratmeter für vier Personen, für die drei weiteren Personen jeweils 20 zusätzliche Quadratmeter) als geschütztes Vermögen geltend machen können. Insofern besteht laut LSG eine Verwertungspflicht.

Das LSG hob insbesondere hervor, dass der Wert des neuen Hauses in Höhe von 590.000 Euro eine Verwertung des Vermögens zur Deckung des Lebensunterhalts ermögliche, etwa durch teilweise Vermietung. Zwar argumentierte die Familie, dass eine Teilvermietung des Hauses aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht infrage komme. Doch dem hielt das Gericht entgegen, dass die Familie das Haus immer noch beleihen könne. Zwar hatte die Familie bereits eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen. Das bedeutet laut LSG aber auch, dass ihr immer noch ein unbelasteter Wert in Höhe von 440.000 Euro zur Verfügung stehe. Dieser unbelastete Wert könne zur Sicherstellung des Lebensunterhalts verwendet werden, beispielsweise durch die Aufnahme eines weiteren Kredits.

Karenzzeit nur für Notlagen

Auf die gesetzliche Karenzzeit von zwölf Monaten aus § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB II, bei denen das Jobcenter auch bei großzügigen Wohnverhältnissen ohne Einschränkungen weiterhin zahlt, könne sich die Familie nicht berufen, so das LSG weiter. Die Regelung diene dem Zweck, dass Leistungsempfänger nicht sofort ihr angespartes Vermögen aufbrauchen müssen, wenn sie nur vorübergehend auf Bürgergeld angewiesen sind. Die Karenzzeit sei vor allem zum Schutz vor plötzlichen, unvorhergesehenen Härten gedacht. 

Das LSG sah in diesem Fall jedoch keine unerwartete Notlage, sondern betrachtete die Familie als langjährige Leistungsbezieher, die ihre Wohnsituation und ihr Immobilienvermögen gezielt optimieren wollten. Die Familie hatte nämlich als Grund für den Verkauf des alten Hauses angegeben, die Entfernung zur Innenstadt sei ihnen zu weit gewesen.

xp/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LSG verneint Hilfsbedürftigkeit: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56369 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Bürgergeld
    • Immobilien
    • Sozialhilfe
    • Sozialstaat
  • Gerichte
    • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
    • Sozialgericht Osnabrück
Moderne Zweifamilienhäuser im Bauhausstil, Cubushäuser, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen 16.07.2026
Makler

BGH zum Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision:

Ein Zwei­fa­mi­li­en­haus ist kein Ein­fa­mi­li­en­haus

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Aber was ist, wenn das Haus eigentlich ein Zweifamilienhaus ist? Dann gilt die 50/50-Regel nicht, so der BGH.

Artikel lesen
Teilnehmer einer Kundgebung des Aktionsbündnisses Psychotherapie demonstrieren am Gesundheitsministerium mit einem Plakat "4,5 Prozent Kürzung 100 Prozent falsch kalkuliert". 09.07.2026
Honorare

LSG Berlin-Brandenburg zu Psychotherapeutenhonoraren:

Erstmal nicht weniger Geld für Psy­cho­the­ra­peuten

Psychotherapeuten sollten ab April weniger Geld für Therapiestunden bekommen. Das LSG Berlin-Brandenburg hat die Kürzung jetzt erstmal gestoppt – auch wegen einer Vergleichsrechnung, die so nicht aufgeht.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgericht. 21.05.2026
Sozialhilfe

BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019:

Ver­fas­sungs­widrig? Ja. Mehr Geld? Nein.

Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.

Artikel lesen
irzepatid, bekannt unter dem Markennamen Mounjaro, wird gespritzt 11.05.2026
Krankenkassen

LSG Niedersachsen-Bremen zur Kostenübernahme:

Abnehm­s­pritze bleibt Life­style-Medi­ka­ment

Eine Frau mit einer Hormonstörung und starkem Übergewicht forderte die Kostenübernahme für eine Abnehmspritze. Damit scheiterte sie im Eilverfahren. Das LSG sah hier keine Pflicht der Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen.

Artikel lesen
Der Präsident des Landessozialgerichtes NRW, Dr. Jens Blüggel, in Essen. 24.04.2026
KI

KI-Schriftsätze belasten Sozialgerichte:

"Die Bürger helfen sich selbst"

Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Sie bringen Richter an ihre Grenzen, warnt der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, in seinem Jahresbericht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Konzept & Marketing GmbH (k+m)
As­so­cia­te – M&A / Ge­sell­schafts­recht (m/w/d)

Konzept & Marketing GmbH (k+m), Han­no­ver

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH