CDU-Ministerin kritisiert Länderbeschluss zur digitalen Gewalt: "Auch junge Männer sind betroffen"

von Hasso Suliak

27.03.2026

In einem kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzten Entschließungsantrag greift der Bundesrat die aktuelle Debatte um ein digitales Gewaltschutzgesetz auf. Das, was am Ende verabschiedet wird, sorgt für heftige Kritik aus Sachsen.

Auch der Bundesrat lässt es sich nicht nehmen, sich in die aktuelle Debatte um ein entschlosseneres Vorgehen gegen pornografische Deepfakes und digitalen Voyeurismus einzubringen. Am Freitag verurteilte die Länderkammer kurzfristig auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns in einer Entschließung alle Formen sexualisierter Gewalt. Dazu gehöre auch bildbasierte sexualisierte Gewalt, insbesondere die Verbreitung pornografischer und sonstiger persönlichkeitsverletzender Deepfakes. Man erkläre sich mit allen Opfern solidarisch.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte nach der Aufregung um Porno-Deepfakes im Fall Fernandes/Ulmen die Arbeiten für ein schon länger geplantes digitales Gewaltschutzgesetz vorangetrieben. Änderungen, die es im Strafrecht geben soll, sind bereits bekannt, LTO hatte ausführlich berichtet.

In ihrer Entschließung vom Freitag fordert der Bundesrat nunmehr die Bundesregierung auf, im geplanten digitalen Gewaltschutzgesetz wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Form von Gewalt zu treffen. So müsse ein eigener Straftatbestand für das Herstellen und Verbreiten pornografischer und anderer rechtsverletzender Deepfakes geschaffen werden, um solche Taten angemessen zu bestrafen. Auch müssten weitere bestehende Rechtslücken geschlossen werden. Diese betreffen das unbefugte Anfertigen sexualisierter Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit und das Teilen intimer Aufnahmen. Außerdem müssten Betroffenen wirksame juristische Möglichkeiten offenstehen, um rechtswidrige Inhalte löschen und Accounts sperren zu lassen.

Sächsische Justizministerin hält Entschließung für "unangemessen"

Bei Bundesjustizministerin Hubig dürften die Länder mit diesen Forderungen offene Türen einrennen. Schließlich hat Hubig in den vergangenen Tagen selbst angekündigt, sämtliche der von den Ländern genannten Punkte in ihrem Gesetzentwurf aufzugreifen. Bei diesem steht der zivilrechtliche Teil gegenwärtig noch aus. LTO berichtete.

Eine bemerkenswerte Note hinterließ im Bundesrat unterdessen die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU). In einer von ihr zu Protokoll gegebenen Rede mahnte die Juristin an, bei dem Thema im Sinne eines effektiven Opferschutzes "überlegt und nicht überstürzt" vorzugehen. In ihrem Redetext stellte sie sich in Teilen offen gegen das Ansinnen ihrer Länderkollegen. "Der jetzt bekundete politische Wille, einen schnellen Beschluss des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums folgen zu lassen, der weder durch die Bundesregierung beschlossen noch den Mitgliedern dieses hohen Hauses offiziell vorliegt", sei zwar nachvollziehbar, "aber jedoch in Anbetracht der Wichtigkeit des Themas unangemessen", so Geiert.

"Gleichsetzung für Opfer physischer Gewalt schwer zu ertragen"

Der Ministerin zufolge müssten Regelungen das Ziel sein, die sich nicht nur an diversen Einzelfällen orientieren, sondern auch in den kommenden Jahren noch tragfähig sein werden. Kritik übte die CDU-Politikerin daran, dass in der aktuellen Diskussion bei dem Thema vor allem Frauen und Mädchen als Opfer in den Fokus gerückt würden.

"Darüber darf aber nicht vergessen werden, dass auch Jungs beziehungsweise junge Männer von sogenannter digitaler Gewalt und Delikten wie Cybergrooming als Opfer betroffen sind." Der strafrechtliche Schutz muss sich allen Opfern zuwenden, so Geiert. In der Entschließung des Bundesrats heißt es dagegen, dass digitale Gewalt ganz überwiegend Frauen und Mädchen treffe und in ihren Auswirkungen physischer Gewalt in nichts nachstehe.

Geiert kritisierte diese Formulierung scharf: "Die im Antrag unterschiedslos festgestellte Gleichsetzung von physischer mit psychischer beziehungsweise digitaler Gewalt droht das unermessliche Leid zahlreicher Opfer, die schlimmste sexuelle körperliche Gewalt erlitten haben, zu relativieren." Es sei niemandem damit gedient, den Gewaltbegriff insbesondere im Strafrecht weiter aufzuweichen, so die Ministerin. Zu befürchten sei, dass die vom Bundesrat gewählte Formulierung aus der Perspektive von vielen Menschen, die physische sexuelle Gewalt und gegebenenfalls erhebliche körperliche Verletzungen erlitten haben, schwer zu ertragen wäre.

"Keine große Schutzlücke erkennbar"

Mit deutlicher Kritik reagierte die CDU-Politikerin auch auf die Absicht Hubigs, künftig in einem neuen § 184k Strafgesetzbuch (StGB) das Filmen von "durch Kleidung bedeckten, aber sexuell konnotierten Körperbereichen" zu bestrafen. "Staatliche Eingriffe in soziale Aushandlungsprozesse mit Mitteln des Strafrechts sollten sehr zurückhaltend sein."

Auch könne sie eine im Entschließungsantrag behauptete große rechtliche Schutzlücke nicht erkennen: "Nicht wenige Tatbestände befassen sich schon heute mit den angesprochenen Phänomenen. Das Teilen beziehungsweise Veröffentlichen solch intimer Bildaufnahmen ist etwa bereits jetzt in § 201a oder in § 238 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 StGB geregelt."  Auch Formen der digitalen Ehrverletzung, die sich auch gegen die sexuelle Selbstbestimmung richteten, könnten bereits jetzt auch als Ehrschutzdelikte oder mittels der Straftatbestände im Kunsturhebergesetz strafrechtlich verfolgt werden, so Geiert.

Zitiervorschlag

CDU-Ministerin kritisiert Länderbeschluss zur digitalen Gewalt: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59618 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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