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OLG Hamm zur Kundenwerbung: Krankenkassen dürfen keine Daten von Minderjährigen erheben

09.11.2012

Eine Krankenkasse darf ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Gewinnspielen auch keine persönlichen Daten von Kindern über 15 Jahren erheben, um diese als Kunden werben zu können. Dies entschied der 4. Zivilsenat des OLG Hamm in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil.

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Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm kann nicht davon ausgegangen werden, dass Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr grundsätzlich die nötige Reife haben, um die Tragweite der Einwilligungserklärung zur Speicherung und Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken abzusehen. Zu berücksichtigen sei zwar der mit dem Alter zunehmende Reifeprozess. Der Durchschnitt der angesprochenen Personengruppe sei aber wohl in geschäftlichen Dingen noch unerfahren.

Beim Lesen der Gewinnkarte überwiege bei ihnen der Anreiz, etwas zu gewinnen, das konsequente Nachdenken darüber, was mit ihren Daten passieren könne. Zudem treffe ein Jugendlicher beim Ausfüllen einer Gewinnkarte auf der Messe eine spontane Entscheidung, die mit der Situation bei der Wahl einer Krankenkasse nicht zu vergleichen sei. Letztere stehe regelmäßig im Zusammenhang mit der Wahl eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, bei der ein Jugendlicher von seinen Eltern oder dem neuen Arbeitgeber beraten werde und sich in Ruhe informieren könne (Urt. v. 20.09.2012, Az. I-4 U 85/12).

Die von einer Verbraucherzentrale verklagte Krankenkasse hatte auf einer Jobmesse Gewinnspiele für Kinder und Jugendliche angeboten. Auf den Teilnehmerkarten hatte sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten abgefragt und eine Unterschrift der Teilnehmer vorgesehen, die nur bei unter 15-Jährigen vom Erziehungsberechtigten geleistet werden sollte. Mit einer ebenfalls auf der Karte abgedruckten Erklärung willigten die Teilnehmer in eine Speicherung und Nutzung ihrer Daten ein, um über die Leistungen der Krankenkasse informiert und beraten zu werden.

Eine derartige Werbung untersagte der 4. Zivilsenat des OLG der Krankenkasse nun.

tko/LTO-Redaktion

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OLG Hamm zur Kundenwerbung: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7505 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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