Neues Kostenrecht: Experten erörtern PKH-Reform

14.03.2013

Am Mittwoch diskutierten zwölf Sachverständige mit dem Rechtsausschuss des Bundestages über Änderungen des Kostenrechts und der Prozesskostenhilfe. Experten befürchten, dass die Reform der Prozesskostenhilfe vor allem zulasten von Bedürftigen gehen könnte.

Anlass der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags waren zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, drei des Bundesrates sowie ein Antrag der Grünen-Fraktion.

Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (PKH) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld hervorging. Dies betreffe vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten. Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt werde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten.

Peter Jochem, Richter im Landgericht Konstanz, hält es für problematisch, dass derzeit PKH-Empfänger den Prozess konsequent bis zum Ende führen müssen. Selbst wenn neue Beweise oder Zeugen auftauchten, sich somit die Beweislage ändere und sich alle einig seien, dass der Prozess einzustellen sei, müsse er nach derzeitiger Rechtslage zu Ende geführt werden. "Wir Richter wären dankbar, wenn wir in solchen Fällen die Reißleine ziehen könnten", sagte Jochem.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neues Kostenrecht: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8323 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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