"Heilung" von Homosexuellen: Bun­desrat stimmt Verbot von "Kon­ver­si­ons­the­ra­pien" zu

05.06.2020

Dubiose Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle vermeintlich "geheilt" werden sollen, werden künftig zumindest teilweise verboten. Der Bundesrat stimmte heute einem entsprechenden Gesetz von Bundesgesundheitsminister Spahn zu.

Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat seine Zustimmung für das Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien gegeben. Danach sollen "Therapien" zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität bei Minderjährigen künftig komplett untersagt und bei Volljährigen, sofern deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte den Bundesratsbeschluss ein "wichtiges Zeichen". "Es ist das Zeichen, dass wir das als Gesellschaft nicht wollen, das macht das Nein-Sagen für den Einzelnen leichter", sagte Spahn am Freitag in Berlin. Er sprach auch von einem Signal der gesellschaftlichen Akzeptanz: "Es ist ok, so wie Du bist, daran muss man nichts ändern. Daran ist schon gar nichts eine Krankheit und deswegen auch gar nichts therapiebedürftig."

Bei Missachtung des Verbots droht bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für "Konversionstherapien" untersagt. Dazu wird kein neuer Straftatbestand im StGB, sondern ein eigenes Gesetz geschaffen, um verschiedene Maßnahmen bündeln zu können. So sollen außerdem Beratungsangebote für Betroffene und anderweitig involvierte Personen - beruflich oder privat - geschaffen werden.

Kritiker hatten moniert, das Verbot gehe dennoch nicht weit genug. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wie auch Linke und Grüne im Bundestag hatten etwa gefordert, das Schutzalter auf 26 Jahre anzuheben, da es einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gebe. Zudem forderte die FDP Strafen für Eltern oder Sorgeberechtigte, die an solchen "Konversionen" beteiligt sind. Das neue Gesetz sieht zwar auch für sie Sanktionen vor, allerdings ist die Strafbarkeit begrenzt auf "Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht". 

Die FDP hatte im Bundestag dennoch für den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD. 

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Heilung" von Homosexuellen: Bundesrat stimmt Verbot von "Konversionstherapien" zu . In: Legal Tribune Online, 05.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41823/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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