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Beschränkung grenzüberschreitender Verkäufe: Ille­gale Prak­tiken bei Hello Kitty

09.07.2019

Eine Hello-Kitty-Figur

Bild: Ted Eytan / flickr.com / CC BY-SA 2.0

Wegen wettbewerbswidriger Lizenzvereinbarungen muss das japanische Unternehmen Sanrio 6,2 Millionen Euro zahlen. Es hatte Lizenznehmern verboten, "Hello Kitty"-Produkte von einem EU-Land in andere EU-Länder zu verkaufen.

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Die EU-Wettbewerbshüter haben eine Millionenstrafe gegen den japanischen Hello-Kitty-Hersteller Sanrio verhängt. Wegen illegaler Praktiken müsse die Firma 6,2 Millionen Euro zahlen, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.

"Mit dem heutigen Beschluss wird bestätigt, dass Händler, die lizenzierte Produkte verkaufen, nicht daran gehindert werden können, Produkte in einem anderen Land zu verkaufen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Verbraucher, die eine Hello-Kitty-Tasse oder ein Spielzeug der Marke Chococat kaufen, kommen nun in den vollen Genuss einer der wichtigsten Vorteile des Binnenmarkts: der Möglichkeit, in ganz Europa nach den besten Angeboten zu suchen."

Die EU-Wettbewerbshüter sahen es als erwiesen an, dass das Unternehmen die grenzüberschreitenden Verkäufe von Hello-Kitty-Produkten - die auf einer fiktiven Katzengestalt basieren - im Europäischen Wirtschaftsraum von 2008 bis 2018 durch unerlaubte Klauseln in Verträgen mit Lizenznehmern beeinträchtigte. Zudem habe Sanrio durch unterschiedliche Maßnahmen, wie etwa die Nichtverlängerung von Verträgen, sichergestellt, dass sich die Lizenznehmer an das Verbot der grenzüberschreitenden Verkäufe halten.

Die Kommission hatte die Ermittlungen in dem Fall im Juni 2017 aufgenommen. Wegen ähnlicher Klauseln, die Händlern den grenzüberschreitenden Verkauf von Waren verbieten, wurde auch gegen Nike und Universal Studios ermittelt. Gegen Nike verhängte die Kommission im März 2019 eine Strafe in Höhe von 12,5 Millionen Euro. Die Untersuchung gegen Universal Studios dauert noch an.

Sanrio habe die Verstöße ausdrücklich anerkannt und mit der EU-Kommission kooperiert, hieß es von der Behörde weiter. Die Strafe sei deshalb um 40 Prozent reduziert worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Beschränkung grenzüberschreitender Verkäufe: Illegale Praktiken bei Hello Kitty . In: Legal Tribune Online, 09.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36385/ (abgerufen am: 08.02.2023 )

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